Rahmenvertrag zur Lieferung von Schutzhüllen und Blickschutzfolien für Apple iPhone
Was wird ausgeschrieben
Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Schutzhüllen und Blickschutzfolien für Apple iPhones ab Generation 16 aus. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 1080 Tage. Die geschätzte Abnahmemenge umfasst bis zu 29.500 Schutzhüllen und 11.000 Blickschutzfolien.
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Abschluss eines Rahmenvertrags zum Kauf von Schutzhüllen und Blickschutzfolien für Apple iPhone ab Generation 16.
Die Polizei Baden-Württemberg sucht einen Lieferanten für Zubehör für ihre Diensthandys, konkret geht es um Schutzhüllen und Blickschutzfolien für aktuelle iPhone-Modelle ab der 16. Generation. Der Auftrag ist als Rahmenvertrag über einen Zeitraum von drei Jahren angelegt, um den Bedarf der Behörde flexibel zu decken. Insgesamt sollen bis zu 29.500 Hüllen und 11.000 Folien beschafft werden. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich über den Preis. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Rahmenvertrag Kauf von Schutzhüllen und Blickschutzfolien für iPhone)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Nichtzugehörigkeit zu EU-Terrorlisten
- Nachweis über das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen
- Erklärung zur Erfüllung gewerberechtlicher Voraussetzungen
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
- fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t. Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Aufteilung in Lose
1 LotAbschluss eines Rahmenvertrags zum Kauf von Schutzhüllen und Blickschutzfolien für Apple iPhone ab Generation 16 gem. Leistungbeschreibung Anlage 3.1 und 3.2. Schutzhüllen: Sofortabnahmemenge 24.500 Stück und Höchstabnahmemenge 29.500 Stück (= Schätzmenge) Blickschutzfolien: Schätzmenge 8.000 Stück und Höchstabnahmemenge 11.000 Stück.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price1%
Zuschlagskriterium ist der Wertungspreis.
Zeitplan
- 10. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung