Rahmenvertrag zur Lieferung von Schulmöbeln für Düsseldorfer Schulen

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung verschiedener Schulmöbel aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt, die Tisch-Sitz-Klappkombinationen, Stapelbänke sowie mobile Kissenwagen umfassen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
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Rahmenvertrag Schulmöbel an Düsseldorfer Schulen
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht einen Lieferanten für diverse Schulmöbel, um den Bedarf an ihren Bildungseinrichtungen zu decken. Der Auftrag ist in drei separate Lose gegliedert: Los 1 umfasst Tisch-Sitz-Klappkombinationen, Los 2 beinhaltet Stapelbänke in verschiedenen Höhen und Los 3 betrifft mobile Kissenwagen. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, werden die Möbel bei Bedarf über einen festgelegten Zeitraum abgerufen. Der Zuschlag wird rein über den Preis entschieden, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot mit den geringsten Kosten den Auftrag erhält.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlussgründen
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
3 LoteLieferung von Tisch-Bank-Klappkombination und Tisch-Hocker-Klappkombination
Lieferung von Stapelbänken verschiedener Höhe
Lieferung von Mobilen Kissenwagen
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price100%
Preis
- price100%
Preis
- price100%
Preis
Zeitplan
- 20. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung