Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Otto KOrsukewitz GmbH +1 weitere

Auftragswert

€1.1M

Zuschlag am

27. Juli 2026

TED·521495-2026

Rahmenvertrag zur Lieferung von Küchen- und Mensaausstattung für Schulen

LieferaufträgeGastronomiebedarfÖffentliche VerwaltungBildungswesenKuechenausstattungSchulverpflegungRahmenvertragOeffentliche BeschaffungDuesseldorf
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Küchen- und Mensaausstattung aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die sich auf Geschirr und Besteck sowie auf Servier- und Speiseausgabewagen konzentrieren. Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung zur Versorgung städtischer Bildungseinrichtungen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvertrag Lieferung von Küchen- und Mensaaussattungen in 2 Losen

VergabeHero-Einschätzung

Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht einen Lieferanten für die Ausstattung ihrer Schulkantinen und Mensen. Der Auftrag ist in zwei Bereiche unterteilt: Los 1 umfasst Geschirr und Besteck, während Los 2 verschiedene Transportwagen wie Servier-, Speiseausgabe- und Tablettwagen beinhaltet. Ziel ist es, einen Rahmenvertrag zu schließen, um den laufenden Bedarf der Schulen in Düsseldorf zu decken. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Geschirr und Besteck

Los 1: Geschirr und Besteck

CPV 39221100
LOT-0002Servierwagen / Speiseausgabewagen /Tablettwagen

Los 2: Servierwagen/Speiseausgabewagen/Tablettwagen

CPV 39221100
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Otto KOrsukewitz GmbH +1 weitere · €1.1M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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