Rahmenvertrag zur Lieferung von Feuerwehr-Oberbekleidung

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Oberbekleidung für die Feuerwehr aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die T-Shirts sowie Fleece- und Sweatjacken umfassen. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage.
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Rahmenvereinbarung Lieferung von Oberbekleidungsstücken.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht einen Lieferanten für Feuerwehr-Oberbekleidung, um den laufenden Bedarf an Dienstkleidung zu decken. Der Auftrag ist in zwei Lose gegliedert: Los 1 umfasst verschiedene T-Shirt-Varianten, während Los 2 Fleece- und Sweatjacken beinhaltet. Die Vereinbarung läuft über einen Zeitraum von 720 Tagen. Bei der Auswahl des Anbieters spielen neben dem Preis auch Qualitätskriterien eine entscheidende Rolle, die jeweils zur Hälfte in die Bewertung einfließen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlussgründen
- Einhaltung der Mindestlohn- und Sozialversicherungsbestimmungen
- Nachreichung fehlender Unterlagen gemäß § 56 Abs. 3 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
2 LoteLieferung von T-Shirts 1/2 und T-Shirts 1/1 und Polo T-Shirts gemäß Leistungsbeschreibung
Lieferung von Fleece- und Sweatjacken gemäß Leistungsbeschreibung
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality50%
Qualität gemäß Wertungsmatrix
- price50%
Preis
- quality50%
Qualität gemäß Bewertungsmatrix
- price50%
Preis
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung