Rahmenvertrag zur Lieferung von Dieselkraftstoff

Was wird ausgeschrieben
Der Kreis Euskirchen schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Dieselkraftstoff für zwei kreiseigene Tankstellen aus. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage. Der Zuschlag erfolgt auf Basis des niedrigsten Lieferantenaufschlags pro 100 Liter.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvertrag über die Lieferung von Dieselkraftstoff
Der Kreis Euskirchen sucht einen Lieferanten für Dieselkraftstoff, um den Betrieb der eigenen Tankstellen am Kreishaus in Euskirchen und am Abfallwirtschaftszentrum in Mechernich-Strempt sicherzustellen. Insgesamt werden zwei Standorte mit Tankkapazitäten von 30.000 bzw. 40.000 Litern versorgt. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von 720 Tagen. Bieter müssen lediglich den Lieferantenaufschlag pro 100 Liter Kraftstoff kalkulieren, da dies das alleinige Zuschlagskriterium ist.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit
- Nachweis der sozialversicherungsrechtlichen Zuverlässigkeit
- Keine Insolvenz oder Liquidationsverfahren
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngeetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltsflichtengeetzes vom 16 Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Verstoß gegen § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle Vereinigungen im Ausland) Verstoß gegen § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (terroristische Vereinigungen im Ausland) Verstoß gegen § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Verstoß gegen § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug) oder § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushale richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Verstoß gegen § 108 e Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) oder gegen Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter in Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Verstoß gegen §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen Nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge. Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens Wenn das Unternehmen insolvent ist Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Vereinbarungen zwischen Untrnehmen oder Absprachen über Verhaltnsweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, die daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentliche Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Aufteilung in Lose
1 LotZiel dieser Vergabe ist die Beschaffung von Dieselkraftstoff für die Kreisverwaltung Euskirchen . Die Kreisverwaltung Euskirchen betreibt am Kreishaus Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen sowie am kreiseigenen Abfallwirtschaftszentrum in 53894 Mechernich-Strempt, Strempter Heide 1 zwei Tankstellen mit oberirdischen Dieseltanks mit 30.000 Litern (Euskirchen) bzw. 40.000 Litern (Mechernich) Fassungsvermögen für alle Fahrzeuge der Kreisverwaltung Euskirchen, einschließlich der Fahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sowie der Fahrzeuge des Abfallwirtschaftszentrums. Es soll die ganzjährige Versorgung mit Dieselkraftstoff sichergestellt werden.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- cost1%
Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Lieferantenaufschlag in Euro je 100 Liter. Skonto wird nach den Vorgaben des Preisblattes berücksichtigt. Bei gleicher Wertungssumme unter Berücksichtigung von Skonto entscheidet das Los.
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung