Rahmenvertrag zur Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen im Oberbergischen Kreis

Was wird ausgeschrieben
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW schreibt einen Rahmenvertrag zur fachgerechten Beseitigung von Öl- und Kraftstoffverunreinigungen auf Verkehrsflächen im Oberbergischen Kreis aus. Der Auftrag umfasst die Reinigung in den Zuständigkeitsbereichen der Straßenmeistereien Waldbröl, Wiehl und Wipperfürth sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Abfälle. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf rund 488.650 EUR.
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Rahmenvereinbarung: Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen im Oberbergischen Kreis
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sucht einen Dienstleister für die Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf Straßen im Oberbergischen Kreis. Diese Reinigungsarbeiten sind notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, und beinhalten auch die fachgerechte Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle. Der Rahmenvertrag deckt die Zuständigkeitsgebiete der Straßenmeistereien in Waldbröl, Wiehl und Wipperfürth ab. Interessierte Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Arbeiten gemäß den geltenden Umwelt- und Sicherheitsvorschriften durchführen können.
Aufteilung in Lose
1 LotVerunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Regionalniederlassung Rhein-Berg, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Diese Ausschreibung umfasst den Oberbergischen Kreis dieser wird durch die drei Bezirke der Straßenmeistereien Waldbröl, Wiehl und Wipperfürth mit Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen betreut. Einsatzbereitschaft: 365 Tage/Jahr, 24 Stunden/Tag, auch an Sonn- und Feiertagen innerhalb der angegebenen Laufzeiten. Nachweis der einzusetzenden Reinigungsfahrzeuge mit Zertifizierung nach VDI Richtlinien VDI 4089 oder gleichwertig. Die Zertifizierung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, als Stichtag ist hier der Termin für den Ablauf der Angebotsfrist festgesetzt. Auch während der Vertragslaufzeit darf die Zertifizierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss entsprechend immer aktualisiert werden. Die Dokumentation der Prüfung muss dem Zertifikat beigefügt werden. Es sind immer zwei Reinigungsfahrzeuge einschl. Einsatzpersonal im 3-Schicht-Betreib vorzuhalten. Eintreffen des Reinigungsfahrzeuges am Einsatzort innerhalb von maximal 60 Minuten
Zeitplan
- 3. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung