Rahmenvertrag zur Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen

Was wird ausgeschrieben
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW schreibt einen Rahmenvertrag zur fachgerechten Beseitigung von Öl- und Kraftstoffverunreinigungen auf Verkehrsflächen aus. Das Einsatzgebiet umfasst den südlichen Teil des Kreises Mettmann sowie die Städte Leverkusen, Remscheid, Solingen und Wuppertal. Der Vertrag beinhaltet zudem die ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Abfälle.
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Rahmenvereinbarung: Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen im Kreis Mettmann (südlicher Teil) und kreisfreie Städte
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sucht einen Dienstleister für die Reinigung von Verkehrsflächen nach Unfällen oder technischen Defekten, bei denen Öl, Kraftstoffe oder andere Betriebsmittel ausgelaufen sind. Die Aufgabe umfasst die fachgerechte Beseitigung der Verschmutzungen sowie die gesetzeskonforme Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle. Der Auftrag ist als Rahmenvertrag angelegt und deckt den südlichen Kreis Mettmann sowie die Städte Leverkusen, Remscheid, Solingen und Wuppertal ab. Interessierte Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die entsprechenden umweltrechtlichen Vorschriften und Entsorgungsregeln einhalten können.
Aufteilung in Lose
1 LotVerunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Regionalniederlassung Rhein-Berg, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Diese Ausschreibung umfasst den Kreis Mettmann (südlicher Teil) und die kreisfreien Städte Leverkusen, Remscheid, Solingen und Wuppertal, dieser Bereich wird durch die zwei Straßenmeistereien Burscheid und Solingen mit Bundes- und Landesstraßen betreut. Einsatzbereitschaft: 365 Tage/Jahr, 24 Stunden/Tag, auch an Sonn- und Feiertagen innerhalb der angegebenen Laufzeiten. Nachweis der einzusetzenden Reinigungsfahrzeuge mit Zertifizierung nach VDI Richtlinien VDI 4089 oder gleichwertig. Die Zertifizierung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, als Stichtag ist hier der Termin für den Ablauf der Angebotsfrist festgesetzt. Auch während der Vertragslaufzeit darf die Zertifizierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss entsprechend immer aktualisiert werden. Die Dokumentation der Prüfung muss dem Zertifikat beigefügt werden. Es sind immer zwei Reinigungsfahrzeuge einschl. Einsatzpersonal im 3-Schicht-Betreib vorzuhalten. Eintreffen des Reinigungsfahrzeuges am Einsatzort innerhalb von maximal 60 Minuten
Zeitplan
- 9. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 12. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung