Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: SoftwareOne Deutschland GmbH

Auftragswert

€586k

Zuschlag am

7. Juli 2026

TED·500911-2026

Rahmenvertrag zur Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzen

Bayern
Regensburg, Germany·Veröffentlicht 20. Juli 2026
IT-DienstleistungenSoftwareÖffentliche VerwaltungSoftwarelizenzenMicrosoft LizenzenRahmenvertragOeffentliche VerwaltungIt Beschaffung
Auftragswert
€595k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Bezirk Oberpfalz schreibt einen Rahmenvertrag für den Bezug von Microsoft-Lizenzprodukten aus bestehenden Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft aus. Der Auftrag hat eine Laufzeit von drei Jahren (1095 Tage). Der geschätzte Gesamtwert beläuft sich auf 595.000 EUR.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvertrag für den Bezug von Microsoft Lizenzprodukten aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft.

VergabeHero-Einschätzung

Der Bezirk Oberpfalz sucht einen Partner für die Lieferung von Microsoft-Softwarelizenzen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, über den der Bezirk seinen Bedarf an Microsoft-Produkten decken kann, die auf den zentralen Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft basieren. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von drei Jahren. Da es sich um eine reine Lieferleistung handelt, erfolgt die Vergabe ausschließlich über den Preis. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Microsoft Lizenzen RV-202603)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Microsoft Lizenzen RV-202603
€595k

Rahmenvertrag für den Bezug von Microsoft Lizenzprodukten aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft.

CPV 480000001095 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Gesamtsumme des Angebots

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an SoftwareOne Deutschland GmbH · €586k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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