Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·510322-2026

Rahmenvertrag zur Beschaffung von iPads und Zubehör für kommunale Schulen

IT-DienstleistungenBüro- und SchulbedarfÖffentliche VerwaltungBildungswesenIt HardwareBildungswesenRahmenvertragOeffentliche VerwaltungDigitalisierung Schule
Auftragswert
~€5.0M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Dresden schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von bis zu 8.000 iPads sowie entsprechendem Zubehör wie Stiften und Tastaturhüllen aus. Der Auftrag erstreckt sich über eine Laufzeit von vier Jahren und dient der Ausstattung kommunaler Schulen. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren mit dem Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises.

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Rahmenvertrag Beschaffung iPads für kommunale Schulen

VergabeHero-Einschätzung

Die Landeshauptstadt Dresden sucht einen Lieferanten für einen Rahmenvertrag über die Ausstattung ihrer Schulen mit digitalen Endgeräten. Über einen Zeitraum von vier Jahren sollen bis zu 8.000 iPads sowie passendes Zubehör, darunter 4.100 Stifte und diverse Schutzhüllen mit Tastatur, beschafft werden. Dieser Rahmenvertrag ermöglicht es der Stadt, die Geräte bei Bedarf flexibel abzurufen, ohne jedes Mal eine neue Ausschreibung durchführen zu müssen. Der Auftrag richtet sich an IT-Systemhäuser oder Fachhändler, die in der Lage sind, große Stückzahlen an Apple-Hardware zuverlässig zu liefern.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000RV Beschaffung iPads für kommunale Schulen

Kauf und Lieferung von maximal 8.000 iPads, maximal 4.100 Stifte, maximal 4.100 Hüllen mit Tastatur und maximal 3.900 Hüllen über eine Laufzeit von 4 Jahren für verschiedene kommunale Schulen der Landeshauptstadt Dresden (LHD).

CPV 30213200
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    -

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 23. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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