Rahmenvertrag zur Beschaffung von Berufsbekleidung für Servicetechniker
Was wird ausgeschrieben
Die BWI GmbH schreibt einen Rahmenvertrag für die Ausstattung von rund 750 Servicetechnikern mit einheitlicher Berufsbekleidung aus. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten. Der geschätzte Auftragswert liegt bei ca. 704.000 Euro, wobei eine Obergrenze von rund 1,06 Millionen Euro definiert wurde.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen Rahmenvertrag für eine dauerhafte und einheitliche Ausstattung mit Berufskleidung für ihre Servicetechniker und Servicetechnikerinnen (ca. 750 Personen) sowie eine geringere Anzahl an Personen aus anderen Bereichen mit täglichem, direktem Kundenkontakt für den Eigenbedarf in Höhe von bis zu 704.272,18 Euro (netto) und einer Obergrenze von 1.056.408,27 Euro im Wege eines offenen Verfahrens nach § 15 VgV an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die einheitliche Berufsbekleidung soll vor allem der professionellen und einheitlichen Wahrnehmung der BWI durch ihre Kunden dienen, ebenso der Motivation der Mitarbeitenden und ihrer Identifikation mit dem Unternehmen.
Die BWI GmbH, ein IT-Dienstleister des Bundes, sucht einen Anbieter für die Ausstattung ihrer Servicetechniker mit einheitlicher Berufsbekleidung. Ziel ist ein professionelles Auftreten gegenüber Kunden sowie die Stärkung der Mitarbeiteridentifikation. Der Auftrag umfasst die Lieferung der Kleidung für etwa 750 Personen über eine Grundlaufzeit von zwei Jahren, die um zweimal zwölf Monate verlängert werden kann. Der geschätzte Wert liegt bei rund 704.000 Euro, wobei der Auftraggeber sich eine Flexibilität von bis zu 1,5 Millionen Euro vorbehält. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise gemäß § 56 VgV /§ 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotFür die unter diesem Rahmenvertrag zu errbingenden Vertragsleistungen wird ein geschätzer Auftragswert von 704.272,15 Euro (netto) innerhalb der maximalen Grundlaufzeit von 24 Monaten zzgl. 2-maliger Verlängerung um jeweils 12 Monaten ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50% bis zum 1,5 fachen des vorgenannten geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" geannt). Somit ergibt sich eine Obergrenzen von 1.056.408,27 Euro netto.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Zeitplan
- 29. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung