Rahmenvertrag zur Beklebung von Expressbussen

Was wird ausgeschrieben
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) schreibt einen Rahmenvertrag für die Beklebung von Expressbussen aus. Der Auftrag umfasst die Fortführung der 2022 begonnenen Beklebung sowie weitere anfallende Beklebungsbedarfe. Die Vertragslaufzeit beträgt 1440 Tage, was etwa vier Jahren entspricht.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Weiterführung der im Jahr 2022 eingeführten Beklebung der RMV-Expressbusse. Darüber hinaus sollen über den Rahmenvertrag weitere Beklebungsbedarfe abgedeckt werden.
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund sucht einen Dienstleister für die Beklebung seiner Expressbusse. Dabei geht es sowohl um die Fortsetzung eines bestehenden Projekts aus dem Jahr 2022 als auch um die Abdeckung weiterer, zukünftiger Beklebungsbedarfe im gesamten Verbundgebiet. Der Vertrag ist auf eine Dauer von rund vier Jahren angelegt. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Ausschlusskriterien erfüllen und entsprechende Eigenerklärungen zu Themen wie Mindestlohn und Schwarzarbeitsbekämpfung vorlegen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über fehlende Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über fehlende Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
- Nachweis über fehlende Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Vorlage des Formulars B 1 zur Eigenerklärung
- Vorlage des Formulars B 5.2 bei Bietergemeinschaften oder Nachunternehmern
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Bieter erklären das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit Abgabe des Formulars B 1 der Vergabeunterlagen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied im Formular B 5.2 vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage B 5.2 bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Weiterführung der im Jahr 2022 eingeführten Beklebung der RMV-Expressbusse. Darüber hinaus sollen über den Rahmenvertrag weitere Beklebungsbedarfe abgedeckt werden.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Preis
Zeitplan
- 29. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung