Rahmenvertrag zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners an Bundes- und Landesstraßen
Was wird ausgeschrieben
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr schreibt einen Rahmenvertrag zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners aus. Die Leistungen umfassen das Absaugen von Nestern und Rückständen an Straßenrändern, Radwegen und Verkehrsinseln in den Bezirken Berenbostel, Burgdorf und Wennigsen. Der Vertrag läuft bis Ende 2029, wobei der Abruf der Leistungen je nach Befall erfolgt.
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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch Absaugen der Nester mit Raupen und aller weiteren Rückstände aus befallenden Bäumen im Bereich des Straßenseitenraumes (auch hinter Lärmschutzwänden), Verkehrsinseln, an Radwegen und auf Mitteltrennstreifen mit Verkehrssicherungsleistungen gemäß MVAS 99 im Zuge von Bundes- und Landesstraßen. Die genannten Dienstleistungen sind auf Abruf in den Bezirken der Straßenmeistereien Berenbostel, Burgdorf und Wennigsen des NLStBV Geschäftsbereiches Hannover zu erbringen. Nach Erteilung des Zuschlages läuft der Vertrag nach Datum bis zum 31.12.2029, sofern der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen aus der Wertungstabelle des angebotenen Gesamtpreises auf Grundlage der Schätzmengen nicht um + 50 Prozent überschritten wird. Bei Überschreitung des angebotenen Gesamtpreises um + 50 Prozent endet das Vertragsverhältnis somit vor Ablauf des Vertragsendes nach Datum (31.12.2029).
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sucht einen Dienstleister, der den Eichenprozessionsspinner an Bundes- und Landesstraßen im Raum Hannover bekämpft. Dabei werden Nester und Raupen fachgerecht abgesaugt, wobei der Auftragnehmer auch für die notwendige Verkehrssicherung sorgt, um die Arbeiten sicher an Straßen und Radwegen durchzuführen. Da der Befall witterungsabhängig ist, werden die Leistungen bei Bedarf abgerufen. Der Vertrag ist langfristig bis Ende 2029 angelegt, endet jedoch vorzeitig, falls ein bestimmtes Auftragsvolumen überschritten wird.
Aufteilung in Lose
1 LotUmfang und Zeitpunkt der abzurufenden Leistung erfolgen in Abhängigkeit der Befallsentwicklung und lässt sich nicht vorhersagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price1%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Zeitplan
- 29. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert