Rahmenvertrag zur Bearbeitung von Regressfällen nach § 116 SGB X
Die BKK firmus in Bremen vergibt einen Rahmenvertrag über die Übernahme und Bearbeitung von Regressfällen nach § 116 SGB X. Der Auftragnehmer prüft Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten und setzt diese außergerichtlich oder nach Absprache auch gerichtlich durch. Die Vertragslaufzeit beträgt 1080 Tage (ca. 3 Jahre). Die Zuschlagskriterien sind Qualität (60%) und Preis (40%).
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Gegenstand der Leistung ist die Übernahme und Bearbeitung von Regressfällen nach § 116 SGB X unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen. Der Auftragnehmer prüft Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, setzt diese außergerichtlich und im Einzelfall nach Absprache mit der Auftraggeberin auch gerichtlich durch.
- Erfahrung im deutschen Sozialrecht (insbesondere SGB X)
- Fähigkeit zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
- Kenntnisse im Regressrecht nach § 116 SGB X
- Geeignete personelle und sachliche Ausstattung für die Fallbearbeitung
- Erfahrung mit der Bearbeitung von Regressfällen für Krankenkassen oder Sozialversicherungsträger
Eignungskriterien von KI ermittelt — keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Gegenstand der Leistung ist die Übernahme und Bearbeitung von Regressfällen nach § 116 SGB X unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen. Der Auftragnehmer prüft Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, setzt diese außergerichtlich und im Einzelfall nach Absprache mit der Auftraggeberin auch gerichtlich durch.
- 60%quality
Qualität
- 40%price
Preis
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert