Rahmenvertrag zum Leasing von Fahrrädern für Beschäftigte
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Euskirchen sucht einen Dienstleister für einen Rahmenvertrag zum Leasing von Fahrrädern. Der Vertrag umfasst die Bereitstellung von Fahrrädern für kommunale Beschäftigte und Beamte zur privaten und dienstlichen Nutzung. Die geplante Laufzeit beträgt 36 Monate mit einer Verlängerungsoption um ein Jahr. Die Vergabe erfolgt nach Preis- und Qualitätskriterien.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvereinbarung Fahrradleasing mit einer Laufzeit von 36 Monaten mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr.
Die Stadt Euskirchen vergibt einen Rahmenvertrag, über den sie ihren Beschäftigten und Beamten die Möglichkeit bietet, Fahrräder zu leasen. Im Rahmen eines bestehenden Tarifvertrags können Mitarbeiter ihre Gehaltsbestandteile umwandeln, um sich ein Dienstrad über einen Leasinggeber zu beschaffen. Der Vertrag läuft zunächst drei Jahre und kann um ein Jahr verlängert werden. Der Anbieter muss ein flächendeckendes Händlernetz, Wartungsservice sowie Versicherungslösungen bereitstellen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Stadt Euskirchen, Fachbereich 1)
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Flächendeckendes Händlernetz in der Region
- Erfahrung im Tarifvertrags-Leasing
- Bereitstellung von Wartung und Inspektion
- Umfassender Versicherungsschutz
- Störfallmanagement mit Ersatzmobilität
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Bonität
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angebote von Bietern, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle erforderlichen Unterlagen enthalten, werden nicht zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 Fahrräder
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price60%
siehe Leistungsbeschreibung und Anlage 3 (Preisblatt) in den Vergabeunterlagen
- quality40%
1. Händlernetz, Auswahl und Übergabe 2. Vertragsgrundlagen und Service 3. Versicherungsschutz und Mobilität 4. Störfallmanagement 5. Wartung und Inspektion Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung sowie Anlage 2 (Leistungskatalog mit Angaben zu Zuschlagskriterien) in den Vergabeunterlagen
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung