Rahmenvertrag zum Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt den Abschleppdienst und die Verwahrung von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen in zwei Losen aus. Das Auftragsvolumen umfasst insgesamt ca. 10.000 Abschleppvorgänge pro Jahr im gesamten Stadtgebiet. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung konzipiert.
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Abschleppen und Verwahren von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen in 2 Losen
Die Stadt Düsseldorf sucht einen Dienstleister für das Abschleppen und die anschließende Verwahrung von falsch geparkten Fahrzeugen. Der Auftrag ist in zwei geografische Gebiete (Lose) unterteilt, die zusammen etwa 10.000 Abschleppvorgänge pro Jahr abdecken. Interessierte Unternehmen müssen über die notwendige Logistik und geeignete Verwahrflächen verfügen, um die Fahrzeuge sicher unterzubringen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlusskriterien
- Einhaltung der Bestimmungen nach AEntG, AufenthG, MiLoG und SchwarzArbG
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
2 LoteAbschleppen und Verwahren von Fahrzeuge Sach- und fachgerechtes Abschleppen von ca. 4700 Fahrzeugen pro Jahr in den Stadtteilen Wittlaer, Angermund, Kaiserswerth, Kalkum, Lohausen, Lichtenbroich, Stockum, Unterrath, Rath, Hubbelrath, Golzheim, Derendorf, Mörsenbroich, Ludenberg, Pempelfort, Düsseltal, Grafenberg, Stadtmitte, Flingern Nord und Gerresheim.
Abschleppen und Verwahren von Fahrzeuge Sach- und fachgerechtes Abschleppen von ca. 5.300 Fahrzeugen pro Jahr in den Stadtteilen Hellerhof, Garath, Urdenbach, Benrath, Holthausen, Itter, Himmelgeist, Reisholz, Hassels, Unterbach, Vennhausen, Eller, Wersten, Bilk, Flehe, Volmerswerth, Oberbilk, Lierenfeld, Flingern Süd, Friedrichstadt, Hamm, Unterbilk, Hafen, Carlstadt, Altstadt, Oberkassel, Niederkassel, Heerdt und Lörick.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Preis
- price100%
Preis
Zeitplan
- 18. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung