Rahmenvertrag für Hybrid-Postdienstleistungen und Postausgangssoftware
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Osterholz schreibt gemeinsam mit der Stadt Osterholz-Scharmbeck sowie den Gemeinden Lilienthal und Schwanewede Hybrid-Postdienstleistungen inklusive Softwarelösungen neu aus. Der Vertrag beginnt am 01.07.2026 und umfasst die Abwicklung des Postausgangs für verschiedene kommunale Einrichtungen und das Jobcenter. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvertrag über ein offenes Verfahren.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Landkreis Osterholz wickelt seit 2022 die Hybrid-Postausgangsdienstleistungen (inkl. Postausgangssoftware) über einen Dienstleister ab. Aufgrund des Vertragslaufzeitendes sind diese Leistungen neu ab 01.07.2026 auszuschreiben. Es ist daher beabsichtigt, die Hybrid-Postdienstleistungen für den Landkreis Osterholz (außer Bußgeldstelle) sowie für die Stadt Osterholz-Scharmbeck und die Gemeinden Lilienthal und Schwanewede entsprechend neu zu vergeben. Dabei werden der Landkreis Osterholz (das Jobcenter und die Bußgeldstelle), die ProArbeit sowie die Stadt Osterholz-Scharmbeck und die Gemeinden Lilienthal und Schwanewede jeweilige Auftraggeber für ihre Bereiche, mit denen ein Rahmenvertrag (Anlage B) zu schließen ist.
Der Landkreis Osterholz sucht einen Dienstleister für den sogenannten Hybrid-Postversand. Das bedeutet, dass digitale Dokumente elektronisch an den Dienstleister übermittelt, dort gedruckt, kuvertiert und physisch per Post zugestellt werden. Der Auftrag umfasst neben der eigentlichen Zustellung auch die Bereitstellung der notwendigen Software für den Postausgang. Die Ausschreibung gilt für den Landkreis selbst, das Jobcenter sowie die Stadt Osterholz-Scharmbeck und die Gemeinden Lilienthal und Schwanewede. Der Vertrag startet im Sommer 2026 und läuft als Rahmenvereinbarung, bei der die genannten Kommunen als einzelne Auftraggeber agieren.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 123 GWB (Ausschlussgründe)
- Nachweis der Eignung gemäß § 124 GWB (Ausschlussgründe)
- Einhaltung der Vorgaben gemäß § 57 VgV
- Einhaltung der Vorgaben gemäß § 42 Abs. 1 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Landkreis Osterholz wickelt seit 2022 die Hybrid-Postausgangsdienstleistungen (inkl. Postausgangssoftware) über einen Dienstleister ab. Aufgrund des Vertragslaufzeitendes sind diese Leistungen neu ab 01.07.2026 auszuschreiben. Es ist daher beabsichtigt, die Hybrid-Postdienstleistungen für den Landkreis Osterholz (außer Bußgeldstelle) sowie für die Stadt Osterholz-Scharmbeck und die Gemeinden Lilienthal und Schwanewede entsprechend neu zu vergeben. Dabei werden der Landkreis Osterholz (das Jobcenter und die Bußgeldstelle), die ProArbeit sowie die Stadt Osterholz-Scharmbeck und die Gemeinden Lilienthal und Schwanewede jeweilige Auftraggeber für ihre Bereiche, mit denen ein Rahmenvertrag (Anlage B) zu schließen ist.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 19. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung