TED·420396-2026

Rahmenvertrag für Fliesenarbeiten im Lahn-Dill-Kreis

BauleistungenÖffentliche VerwaltungFliesenarbeitenRahmenvertragHandwerkBauunterhaltOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€300k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
21. Juli 2026
-13 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Lahn-Dill-Kreis schreibt einen Rahmenvertrag für Fliesenarbeiten über einen Zeitraum von zwei Jahren (2026–2028) aus. Die Leistung ist in vier geografische Lose unterteilt, die die Bezirke Dillenburg, Herborn, Wetzlar Nord und Wetzlar Süd abdecken. Es handelt sich um Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten in kreiseigenen Liegenschaften.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Fliesenarbeiten /2

VergabeHero-Einschätzung

Der Lahn-Dill-Kreis sucht für den Zeitraum von 2026 bis 2028 einen oder mehrere Partner für Fliesenarbeiten. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt, die sich an den geografischen Regionen Dillenburg, Herborn, Wetzlar Nord und Wetzlar Süd orientieren. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, werden die Leistungen bei Bedarf abgerufen, wobei auch kurzfristige Einsätze in anderen Bezirken des Kreises möglich sind. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich über den Preis. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Fliesenarbeiten /2)

Lose

Aufteilung in Lose

4 Lote
LOT-0001Position

Das Los 1 umfasst Flisenarbeiten nach näherer Maßgabe des Leistungsverzeichnisses innerhalb des Bezirkes Dillenburg. Im Bedarfsfall (z.B. besonderer Termindruck oder ähnliches) sind auch Einzelaufträge in den anderen Regionalbezirken des Lahn-Dill-Kreises auszuführen. Weiterhin können während der Vertragslaufzeit einzelne Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Es besteht daher für den einzelnen Auftragnehmer kein Anspruch auf sämtliche Einzelaufträge seiner Gewerke innerhalb des Regionalbezirkes. Näheres siehe Vergabeunterlagen.

CPV 45431000Frist 21. Juli 2026
LOT-0002Ausgeschriebene Leistung

Das Los 2 umfasst Flisenarbeiten nach näherer Maßgabe des Leistungsverzeichnisses innerhalb des Bezirkes Herborn. Im Bedarfsfall (z.B. besonderer Termindruck oder ähnliches) sind auch Einzelaufträge in den anderen Regionalbezirken des Lahn-Dill-Kreises auszuführen. Weiterhin können während der Vertragslaufzeit einzelne Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Es besteht daher für den einzelnen Auftragnehmer kein Anspruch auf sämtliche Einzelaufträge seiner Gewerke innerhalb des Regionalbezirkes. Näheres siehe Vergabeunterlagen.

CPV 45431000Frist 21. Juli 2026
LOT-0003Ausgeschriebene Leistung

Das Los 3 umfasst Flisenarbeiten nach näherer Maßgabe des Leistungsverzeichnisses innerhalb des Bezirkes Wetzlar Nord. Im Bedarfsfall (z.B. besonderer Termindruck oder ähnliches) sind auch Einzelaufträge in den anderen Regionalbezirken des Lahn-Dill-Kreises auszuführen. Weiterhin können während der Vertragslaufzeit einzelne Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Es besteht daher für den einzelnen Auftragnehmer kein Anspruch auf sämtliche Einzelaufträge seiner Gewerke innerhalb des Regionalbezirkes. Näheres siehe Vergabeunterlagen.

CPV 45431000Frist 21. Juli 2026
LOT-0004Ausgeschriebene Leistung

Das Los 4 umfasst Flisenarbeiten nach näherer Maßgabe des Leistungsverzeichnisses innerhalb des Bezirkes Wetzlar Süd. Im Bedarfsfall (z.B. besonderer Termindruck oder ähnliches) sind auch Einzelaufträge in den anderen Regionalbezirken des Lahn-Dill-Kreises auszuführen. Weiterhin können während der Vertragslaufzeit einzelne Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Es besteht daher für den einzelnen Auftragnehmer kein Anspruch auf sämtliche Einzelaufträge seiner Gewerke innerhalb des Regionalbezirkes. Näheres siehe Vergabeunterlagen.

CPV 45431000Frist 21. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
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Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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