Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·480198-2026

Rahmenvertrag für Fliesenarbeiten im Lahn-Dill-Kreis

BauleistungenÖffentliche VerwaltungFliesenarbeitenRahmenvertragHandwerkOeffentliche VerwaltungBauleistungen
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Lahn-Dill-Kreis schreibt einen Rahmenvertrag für Fliesenarbeiten für den Zeitraum 2026 bis 2028 aus. Die Leistung ist in vier regionale Lose unterteilt, die sich auf die Bezirke Dillenburg, Herborn, Wetzlar Nord und Wetzlar Süd beziehen. Es handelt sich um ein offenes Verfahren, bei dem der Zuschlag ausschließlich über den Preis erfolgt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Flisenarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Der Lahn-Dill-Kreis sucht für den Zeitraum von 2026 bis 2028 einen oder mehrere Partner für Fliesenarbeiten in kreiseigenen Liegenschaften. Die Ausschreibung ist in vier regionale Lose aufgeteilt, die jeweils einen bestimmten geografischen Bereich des Landkreises abdecken, wobei bei Bedarf auch Einsätze in anderen Bezirken möglich sind. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, werden Leistungen bei Bedarf abgerufen, wobei kein Anspruch auf ein festes Auftragsvolumen besteht. Der Zuschlag wird rein über den Preis entschieden, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot den Vorzug erhält.

Lose

Aufteilung in Lose

4 Lote
LOT-0001Position

Das Los 1 umfasst Flisenarbeiten nach näherer Maßgabe des Leistungsverzeichnisses innerhalb des Bezirkes Dillenburg. Im Bedarfsfall (z.B. besonderer Termindruck oder ähnliches) sind auch Einzelaufträge in den anderen Regionalbezirken des Lahn-Dill-Kreises auszuführen. Weiterhin können während der Vertragslaufzeit einzelne Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Es besteht daher für den einzelnen Auftragnehmer kein Anspruch auf sämtliche Einzelaufträge seiner Gewerke innerhalb des Regionalbezirkes. Näheres siehe Vergabeunterlagen.

CPV 45431000
LOT-0002Ausgeschriebene Leistung

Das Los 2 umfasst Flisenarbeiten nach näherer Maßgabe des Leistungsverzeichnisses innerhalb des Bezirkes Herborn. Im Bedarfsfall (z.B. besonderer Termindruck oder ähnliches) sind auch Einzelaufträge in den anderen Regionalbezirken des Lahn-Dill-Kreises auszuführen. Weiterhin können während der Vertragslaufzeit einzelne Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Es besteht daher für den einzelnen Auftragnehmer kein Anspruch auf sämtliche Einzelaufträge seiner Gewerke innerhalb des Regionalbezirkes. Näheres siehe Vergabeunterlagen.

CPV 45431000
LOT-0003Ausgeschriebene Leistung

Das Los 3 umfasst Flisenarbeiten nach näherer Maßgabe des Leistungsverzeichnisses innerhalb des Bezirkes Wetzlar Nord. Im Bedarfsfall (z.B. besonderer Termindruck oder ähnliches) sind auch Einzelaufträge in den anderen Regionalbezirken des Lahn-Dill-Kreises auszuführen. Weiterhin können während der Vertragslaufzeit einzelne Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Es besteht daher für den einzelnen Auftragnehmer kein Anspruch auf sämtliche Einzelaufträge seiner Gewerke innerhalb des Regionalbezirkes. Näheres siehe Vergabeunterlagen.

CPV 45431000
LOT-0004Ausgeschriebene Leistung

Das Los 4 umfasst Flisenarbeiten nach näherer Maßgabe des Leistungsverzeichnisses innerhalb des Bezirkes Wetzlar Süd. Im Bedarfsfall (z.B. besonderer Termindruck oder ähnliches) sind auch Einzelaufträge in den anderen Regionalbezirken des Lahn-Dill-Kreises auszuführen. Weiterhin können während der Vertragslaufzeit einzelne Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Es besteht daher für den einzelnen Auftragnehmer kein Anspruch auf sämtliche Einzelaufträge seiner Gewerke innerhalb des Regionalbezirkes. Näheres siehe Vergabeunterlagen.

CPV 45431000
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
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Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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