Rahmenvertrag für Vermessungsleistungen im Bereich der Autobahn GmbH Niederlassung West
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt einen Rahmenvertrag für Vermessungsleistungen am Standort Montabaur aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren (1440 Tage) und deckt den Zeitraum von 2026 bis 2030 ab. Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung für ingenieurtechnische Vermessungsarbeiten.
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Rahmenvertrag Vermessung iAS Montabaur 2026-2030
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht für ihre Niederlassung West in Montabaur einen Partner für Vermessungsleistungen. Der Auftrag ist als Rahmenvertrag für den Zeitraum von 2026 bis 2030 angelegt, was bedeutet, dass der Auftragnehmer über vier Jahre hinweg bei Bedarf für Vermessungsarbeiten beauftragt wird. Diese Leistungen sind für den Betrieb und die Instandhaltung der Autobahnen in der Region erforderlich. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die Einhaltung von Sozialversicherungs- sowie Steuerpflichten nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvertrag Vermessung iAS Montabaur 2026-2030
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung