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Rahmenvertrag Verkehrssicherung für den Endausbau der A 661

Hessen
Montabaur, Germany·Veröffentlicht 14. Juli 2026
BauleistungenVerkehrsinfrastrukturÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturVerkehrssicherungAutobahnRahmenvertragStrassenbauOeffentliche Auftraggeber
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
19. Aug. 2026
36 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt einen Rahmenvertrag für Verkehrssicherungsmaßnahmen im Zuge des Endausbaus der A 661 aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem Zuschlagskriterium, das ausschließlich auf dem Preis basiert. Der Auftrag umfasst die verkehrstechnische Absicherung der Baustellenbereiche.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvertrag Verkehrssicherung Endausbau A 661

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Partner für die Verkehrssicherung im Rahmen des Endausbaus der Autobahn A 661. Bei diesem Auftrag geht es darum, Baustellenbereiche fachgerecht abzusichern, um die Sicherheit für Verkehrsteilnehmer und Bauarbeiter zu gewährleisten. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, werden Leistungen über einen festgelegten Zeitraum bei Bedarf abgerufen. Der Zuschlag wird rein über den Preis entschieden, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot den Auftrag erhält. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Nachweise zur Einhaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und gesetzlichen Mindeststandards belegen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
  • Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rahmenvertrag Verkehrssicherung Endausbau A 661

Rahmenvertrag Verkehrssicherung Endausbau A 661

CPV 45233110Frist 19. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 14. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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