Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: unbekannt
Auftragswert
€21k
Rahmenvertrag Umweltbaubegleitung für die Artengruppe Ameisen

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt einen Rahmenvertrag für die Umweltbaubegleitung (UBB) mit Fokus auf die Artengruppe Ameisen aus. Die Leistungen werden im Rahmen von Abrufen für verschiedene Vorhaben im Streckennetz der Außenstelle Dresden erbracht. Der Vertrag sieht ein Miniwettbewerbsverfahren für die konkreten Einsätze vor.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvertrag Umweltbaubegleitung (UBB) - Los 6: Spezielle UBB Artengruppe Ameisen
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Umweltbaubegleitung, der sich speziell auf den Schutz und die Begleitung von Ameisenpopulationen bei Bauvorhaben an Autobahnen konzentriert. Diese Aufgabe ist Teil eines Rahmenvertrags für das Streckennetz der Außenstelle Dresden. Bei konkreten Bauprojekten werden die Leistungen bei Bedarf abgerufen, wobei die beauftragten Firmen in einem sogenannten Miniwettbewerb erneut ihre Angebote für den spezifischen Einsatz abgeben müssen. Der Fokus liegt dabei auf fachlicher Qualifikation und personenbezogenen Referenzen im Bereich Artenschutz.
Aufteilung in Lose
1 LotMit diesem Vergabeverfahren werden auf Abruf Leistungen zur generellen Umweltbaubegleitung im Zuge örtlich getrennter Vorhaben und Einsätze an Bundesautobahnen innerhalb des Streckennetzes der Autobahn GmbH des Bundes, Außenstelle Dresden, Großenhainer Straße 7, 01097 Dresden (Auftraggeber (AG)) ausgeschrieben. Der Abruf der übertragenen Leistung erfolgt im Rahmen eines Miniwettbewerbs, in dem alle AN zur Abgabe eines projektspezifischen Angebotes auf Grundlage des Rahmenvertrages aufgefordert werden. Der AN mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag für die angefragte Leistung. Die Mengensätze wurden für 40 örtlich getrennte Vorhaben und Einsätze und eine Vertragslaufzeit von vier Jahren ermittelt. Die tatsächlichen Abrechnungsmengen je Vorhaben ergeben sich auf Grundla-ge des Angebotes, welches im Rahmen des Miniwettbewerbs mit konkretem Projektbezug abgegeben werden muss. Der jeweilige im Rahmenvertrag vereinbarte Einheitspreis gilt unabhängig von der Abrechnungsmenge als Höchstbetrag. Der Einheitspreis darf im Miniwettbewerb nicht über dem des Rahmenvertrages liegen. Ein Anspruch auf den Abruf einer garantierten Menge an einzelnen Leistungen besteht seitens des Auftragnehmers (AN) nicht.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality5%
Höchstpreise Pauschalen
- quality30%
Ausbildung/Qualifikation
- quality35%
Personenbezogene Referenzen
- price30%
Die Gesamtsumme Honorarermittlung (in €, brutto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des jeweiligen Angebots. Die Wertungssumme (in €, brutto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung aller angegebenen Preise. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €, brutto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: • 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. • 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. • Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. • Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. " • Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. • Die Punkte werden nach folgender Formel berechnet: 5 x [(niedrigste Wertungssumme x 2,0) - Wertungssumme des jeweiligen Bieters] geteilt durch niedrigste Wertungssumme
Zeitplan
- 15. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert