TED·483723-2026·Schließt in 84 Tagen

Rahmenvertrag für Maurer-, Trockenbau- und Fliesenlegerarbeiten

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 13. Juli 2026
BauleistungenGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungBauleistungenHandwerkGesundheitswesenRahmenvertragBerlinInstandhaltung
Auftragswert
~€1.2M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
5. Okt. 2026
84 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH schreibt einen Rahmenvertrag für verschiedene Bauleistungen in Berlin aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt: Maurerarbeiten, Trockenbauarbeiten und Fliesenlegerarbeiten. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne explizite Angaben zum Gesamtwert oder zur Laufzeit.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvertrag über Los 1: Maurerarbeiten, Los 2: Trockenbauarbeiten, Los 3: Fliesenlegerarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Das Berliner Gesundheitsunternehmen Vivantes sucht für seine Standorte einen Partner für laufende Instandsetzungs- und Umbauarbeiten. Der Auftrag ist in drei Fachlose unterteilt, die jeweils Maurer-, Trockenbau- oder Fliesenlegerarbeiten abdecken, sodass sich spezialisierte Handwerksbetriebe gezielt auf einzelne Gewerke bewerben können. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, werden die Leistungen bei Bedarf abgerufen. Interessierte Unternehmen sollten über entsprechende Kapazitäten im Berliner Raum verfügen.

Lose

Aufteilung in Lose

3 Lote
LOT-0001Maurerarbeiten

Maurerarbeiten

CPV 45262500, 45324000Frist 5. Okt. 2026
LOT-0002Trockenbauarbeiten

Trockenbauarbeiten

CPV 45262500, 45324000Frist 5. Okt. 2026
LOT-0003Fliesenlegerarbeiten

Fliesenlegerarbeiten

CPV 45262500, 45324000Frist 5. Okt. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 5. Okt. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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