Rahmenvertrag über Lieferung von Dienst- und Schutzausrüstung
Was wird ausgeschrieben
Das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen in Köln schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Dienst- und Schutzausrüstung aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr. Die Beschaffung ist in 13 Lose unterteilt, die verschiedene Artikel wie Arbeitskleidung, Handschuhe und Schutzausrüstung umfassen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvertrag über Lieferung von Dienst- und Schutzausrüstung für einen Zeitraum von 2 Jahren, mit 2 Verlängerungsoption von jeweils 1 Jahr (maximal 4 Jahre).
Die Stadt Köln sucht einen Lieferanten für diverse Dienst- und Schutzausrüstung, wie etwa Arbeitskleidung, verschiedene Handschuhe, Schutzhelme und Gehörschutz. Der Rahmenvertrag läuft zunächst über zwei Jahre und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, was eine Gesamtlaufzeit von bis zu vier Jahren ermöglicht. Die Ausschreibung ist in 13 einzelne Lose unterteilt, sodass sich Unternehmen gezielt auf bestimmte Produktgruppen bewerben können. Bei der Auswahl der Anbieter spielen neben dem Preis auch soziale Nachhaltigkeitskriterien und die Lieferzeit eine wichtige Rolle.
Aufteilung in Lose
13 LoteAbschluß Rahmenvertrag über Lieferung von Dienst- und Schutzausrüstung
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Zuschlagskriterien
43 Kriterien- quality30%
Über das "Formblatt soziale Kriterien" hat der Bieter in seinem Angebot die Möglichkeit, Nachweise zur Kontrolle der ILO Kernarbeitsnormen zu erbringen, um Punkte im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit zu erhalten. Über dieses Formblatt kann der Bieter zwischen drei verschiedenen Nachweisformen auswählen. In der Abhängigkeit des Nachweises können Bieter zwischen 0 und 30 Punktwerten erzielen. Die jeweiligen Punktwerte sind den Nachweisen auf dem Formblatt zugeordnet. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter stichprobenartig die Einhaltung der entsprechenden Nachweise der im "Formblatt soziale Kriterien" genannten Nachweise zu überprüfen und sich diese vorlegen zu lassen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl - gemessen an den Nachweisformen auf dem "Formblatt soziale Kriterien" - erhält 100 Wertungspunkte. Angebote, die nur die Hälfte der Punkte im Kriterium soziale Nachhaltigkeit erreichen, erhalten 0 Wertungspunkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel gleichmäßig verteilt: P = 100 - ((jeweilige Punktzahl - (Maximale Punktzahl x 0,3)) / (Maximale Punktzahl x 0,7)) * 100. Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot. Beispiel: Bieter A erreicht im Rahmen der sozialen Nachhaltigkeit über das Formblatt soziale Kriterien eine Punktzahl von 18 Punkten und ist der Bieter mit der höchsten Punktzahl in diesem Kriterium. Er erhält daher 100 (ungewichtete) Punkte. Bieter B erreicht im Rahmen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit 12 Punkte. Er erhält daher 33,33 (ungewichtete) Punkte. Nach Durchführung der Gewichtung erhält Bieter A 30 Punkte in diesem Kriterium und Bieter B 10 Punkte. Hinweise: Wenn Bieter die Angaben zu den sozialen Kriterien nicht angeben können, kontaktieren Sie bitte Ihre Hersteller um offene Fragen zu klären und Informationen zu den Maßnahmen einer sozialen Produktion zu erhalten.
- quality20%
Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
- quality10%
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und -nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
- price40%
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
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Über das "Formblatt soziale Kriterien" hat der Bieter in seinem Angebot die Möglichkeit, Nachweise zur Kontrolle der ILO Kernarbeitsnormen zu erbringen, um Punkte im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit zu erhalten. Über dieses Formblatt kann der Bieter zwischen drei verschiedenen Nachweisformen auswählen. In der Abhängigkeit des Nachweises können Bieter zwischen 0 und 30 Punktwerten erzielen. Die jeweiligen Punktwerte sind den Nachweisen auf dem Formblatt zugeordnet. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter stichprobenartig die Einhaltung der entsprechenden Nachweise der im "Formblatt soziale Kriterien" genannten Nachweise zu überprüfen und sich diese vorlegen zu lassen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl - gemessen an den Nachweisformen auf dem "Formblatt soziale Kriterien" - erhält 100 Wertungspunkte. Angebote, die nur die Hälfte der Punkte im Kriterium soziale Nachhaltigkeit erreichen, erhalten 0 Wertungspunkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel gleichmäßig verteilt: P = 100 - ((jeweilige Punktzahl - (Maximale Punktzahl x 0,3)) / (Maximale Punktzahl x 0,7)) * 100. Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot. Beispiel: Bieter A erreicht im Rahmen der sozialen Nachhaltigkeit über das Formblatt soziale Kriterien eine Punktzahl von 18 Punkten und ist der Bieter mit der höchsten Punktzahl in diesem Kriterium. Er erhält daher 100 (ungewichtete) Punkte. Bieter B erreicht im Rahmen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit 12 Punkte. Er erhält daher 33,33 (ungewichtete) Punkte. Nach Durchführung der Gewichtung erhält Bieter A 30 Punkte in diesem Kriterium und Bieter B 10 Punkte. Hinweise: Wenn Bieter die Angaben zu den sozialen Kriterien nicht angeben können, kontaktieren Sie bitte Ihre Hersteller um offene Fragen zu klären und Informationen zu den Maßnahmen einer sozialen Produktion zu erhalten.
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Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
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Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Über das "Formblatt soziale Kriterien" hat der Bieter in seinem Angebot die Möglichkeit, Nachweise zur Kontrolle der ILO Kernarbeitsnormen zu erbringen, um Punkte im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit zu erhalten. Über dieses Formblatt kann der Bieter zwischen drei verschiedenen Nachweisformen auswählen. In der Abhängigkeit des Nachweises können Bieter zwischen 0 und 30 Punktwerten erzielen. Die jeweiligen Punktwerte sind den Nachweisen auf dem Formblatt zugeordnet. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter stichprobenartig die Einhaltung der entsprechenden Nachweise der im "Formblatt soziale Kriterien" genannten Nachweise zu überprüfen und sich diese vorlegen zu lassen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl - gemessen an den Nachweisformen auf dem "Formblatt soziale Kriterien" - erhält 100 Wertungspunkte. Angebote, die nur die Hälfte der Punkte im Kriterium soziale Nachhaltigkeit erreichen, erhalten 0 Wertungspunkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel gleichmäßig verteilt: P = 100 - ((jeweilige Punktzahl - (Maximale Punktzahl x 0,3)) / (Maximale Punktzahl x 0,7)) * 100. Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot. Beispiel: Bieter A erreicht im Rahmen der sozialen Nachhaltigkeit über das Formblatt soziale Kriterien eine Punktzahl von 18 Punkten und ist der Bieter mit der höchsten Punktzahl in diesem Kriterium. Er erhält daher 100 (ungewichtete) Punkte. Bieter B erreicht im Rahmen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit 12 Punkte. Er erhält daher 33,33 (ungewichtete) Punkte. Nach Durchführung der Gewichtung erhält Bieter A 30 Punkte in diesem Kriterium und Bieter B 10 Punkte. Hinweise: Wenn Bieter die Angaben zu den sozialen Kriterien nicht angeben können, kontaktieren Sie bitte Ihre Hersteller um offene Fragen zu klären und Informationen zu den Maßnahmen einer sozialen Produktion zu erhalten. Über das "Formblatt soziale Kriterien" hat der Bieter in seinem Angebot die Möglichkeit, Nachweise zur Kontrolle der ILO Kernarbeitsnormen zu erbringen, um Punkte im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit zu erhalten. Über dieses Formblatt kann der Bieter zwischen drei verschiedenen Nachweisformen auswählen. In der Abhängigkeit des Nachweises können Bieter zwischen 0 und 30 Punktwerten erzielen. Die jeweiligen Punktwerte sind den Nachweisen auf dem Formblatt zugeordnet. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter stichprobenartig die Einhaltung der entsprechenden Nachweise der im "Formblatt soziale Kriterien" genannten Nachweise zu überprüfen und sich diese vorlegen zu lassen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl - gemessen an den Nachweisformen auf dem "Formblatt soziale Kriterien" - erhält 100 Wertungspunkte. Angebote, die nur die Hälfte der Punkte im Kriterium soziale Nachhaltigkeit erreichen, erhalten 0 Wertungspunkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel gleichmäßig verteilt: P = 100 - ((jeweilige Punktzahl - (Maximale Punktzahl x 0,3)) / (Maximale Punktzahl x 0,7)) * 100. Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot. Beispiel: Bieter A erreicht im Rahmen der sozialen Nachhaltigkeit über das Formblatt soziale Kriterien eine Punktzahl von 18 Punkten und ist der Bieter mit der höchsten Punktzahl in diesem Kriterium. Er erhält daher 100 (ungewichtete) Punkte. Bieter B erreicht im Rahmen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit 12 Punkte. Er erhält daher 33,33 (ungewichtete) Punkte. Nach Durchführung der Gewichtung erhält Bieter A 30 Punkte in diesem Kriterium und Bieter B 10 Punkte. Hinweise: Wenn Bieter die Angaben zu den sozialen Kriterien nicht angeben können, kontaktieren Sie bitte Ihre Hersteller um offene Fragen zu klären und Informationen zu den Maßnahmen einer sozialen Produktion zu erhalten.
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Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
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Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Über das "Formblatt soziale Kriterien" hat der Bieter in seinem Angebot die Möglichkeit, Nachweise zur Kontrolle der ILO Kernarbeitsnormen zu erbringen, um Punkte im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit zu erhalten. Über dieses Formblatt kann der Bieter zwischen drei verschiedenen Nachweisformen auswählen. In der Abhängigkeit des Nachweises können Bieter zwischen 0 und 30 Punktwerten erzielen. Die jeweiligen Punktwerte sind den Nachweisen auf dem Formblatt zugeordnet. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter stichprobenartig die Einhaltung der entsprechenden Nachweise der im "Formblatt soziale Kriterien" genannten Nachweise zu überprüfen und sich diese vorlegen zu lassen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl - gemessen an den Nachweisformen auf dem "Formblatt soziale Kriterien" - erhält 100 Wertungspunkte. Angebote, die nur die Hälfte der Punkte im Kriterium soziale Nachhaltigkeit erreichen, erhalten 0 Wertungspunkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel gleichmäßig verteilt: P = 100 - ((jeweilige Punktzahl - (Maximale Punktzahl x 0,3)) / (Maximale Punktzahl x 0,7)) * 100. Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot. Beispiel: Bieter A erreicht im Rahmen der sozialen Nachhaltigkeit über das Formblatt soziale Kriterien eine Punktzahl von 18 Punkten und ist der Bieter mit der höchsten Punktzahl in diesem Kriterium. Er erhält daher 100 (ungewichtete) Punkte. Bieter B erreicht im Rahmen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit 12 Punkte. Er erhält daher 33,33 (ungewichtete) Punkte. Nach Durchführung der Gewichtung erhält Bieter A 30 Punkte in diesem Kriterium und Bieter B 10 Punkte. Hinweise: Wenn Bieter die Angaben zu den sozialen Kriterien nicht angeben können, kontaktieren Sie bitte Ihre Hersteller um offene Fragen zu klären und Informationen zu den Maßnahmen einer sozialen Produktion zu erhalten.
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Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (z.B. zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit - eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
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Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
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Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
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Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
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Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
- quality20%
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
- price50%
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
- quality30%
Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
- quality20%
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
- price50%
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
- quality30%
Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
- quality20%
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
- price50%
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
- quality30%
Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
- quality20%
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
- price50%
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
- quality30%
Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
- quality20%
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
- price50%
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
- quality30%
Das Kriterium Qualität wird von einem Gremium - bestehend aus drei Mitgliedern (Einkauf, Grünunterhaltung, Arbeitssicherheit) - bewertet. Die Bewertung wird in 1. besonders geeignet, 2. geeignet und 3. nicht geeignet unterteilt. Je Zuschlagskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Wertung vergeben. Sofern die von Ihnen angebotenen Artikel ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen, stellt dies eine: 1. geeignete Leistung dar 50 Punkte Darüber hinaus nutzbare Eigenschaften werden als: 2. besonders geeignet eingestuft 100 Punkte Es bleibt anzumerken, dass mit Mängeln behaftete und ungenügend hergestellte Artikel als: 3. nicht geeignet: 0 Punkte betrachtet werden. Diese Artikel werden dann ausgeschlossen. Unter der Qualität sind, hinsichtlich der Artikel, die EN-Normen und die Mindestanforderungen zu verstehen, welche die angebotenen Artikel auszeichnen. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung der offerierten Artikel wird daher auch Augenmerk darauf gelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Die Punktzahl im Kriterium Qualität wird anhand der folgenden Formel ermittelt: P = 100 - ((höchste Punktzahl - jeweilige Punktzahl) / (höchste Punktzahl/2) * 100). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
- quality20%
Im Angebot ist anzugeben, in welchem Zeitraum der Bieter seine Artikel liefern kann. Es ist zu beachten, dass hinsichtlich einer Bestellung alle Auftragsdaten vorliegen müssen und dass zwischen Auftraggeber und - nehmer Klarheit über den Auftrag bestehen muss. Erst hiernach erfolgt die verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber und beginnt die Lieferfrist. Als machbar wird eine Lieferzeit von längstens 4 Wochen ab Bestellung angesehen. Es ist von Bedeutung, dass die Lieferzeit im Angebotsvordruck zweifelsfrei angegeben wird. Bei einer Angabe mit zeitlicher Bandbreite (zum Beispiel zwei bis vier Wochen) wird die höhere Wochenzahl als verbindlich herangezogen. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei Lieferverzug - die späteste Anlieferung ergibt sich durch den Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung und der verbindlich angebotenen Lieferzeit eine Vertragsstrafe verhängt wird. Bei 100%iger Überschreitung der Lieferzeit kann zusätzlich durch den Auftraggeber ein Alternativartikel bei einem anderen Lieferanten erworben werden. Der daraus entstandene Schaden ist durch den Auftragnehmer zu erstatten. P = 100 - ((Lieferzeit des jeweiligen Angebotes - niedrigste Lieferzeit) * 100 / niedrigste Lieferzeit). Dabei ist "P" die Wertungszahl für das zu bewertende Angebot.
- price50%
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter angegebene Endpreis bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Wertungspunktzahl für das zu bewertende Angebot.
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung