Rahmenvertrag über IT-Beratungsleistungen für die Sächsische Staatsverwaltung
Was wird ausgeschrieben
Die Sächsische Staatskanzlei schreibt einen Rahmenvertrag für IT-Beratungsleistungen aus, um die digitale Transformation der Staatsverwaltung zu unterstützen. Der Auftrag umfasst strategische Beratung zu Themen wie IT-Souveränität, Cloud-Strategien und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Vertragslaufzeit beträgt 1440 Tage, wobei bis zu drei Dienstleister gebunden werden sollen.
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Rahmenvereinbarung über IT-Beratungsleistungen
Die Sächsische Staatskanzlei sucht externe Unterstützung für die digitale Modernisierung der sächsischen Behörden. Dabei geht es um strategische Beratung bei komplexen IT-Themen wie dem Aufbau von Cloud-Lösungen, der Nutzung von Open-Source-Software und der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben für digitale Verwaltungsdienste, wie sie das Onlinezugangsgesetz (OZG) vorschreibt. Der Auftrag ist als Rahmenvertrag angelegt, bei dem bis zu drei Dienstleister für einen Zeitraum von etwa vier Jahren (1440 Tage) beauftragt werden sollen. Dies ermöglicht es der Verwaltung, bei Bedarf flexibel auf Expertenwissen zuzugreifen, um die IT-Strategie des Landes voranzutreiben.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Keine zwingenden Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Über die Nachforderung von Unterlagen zu den Teilnahmeanträgen entscheidet der Auftraggeber nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens entsprechend § 56 Abs. 2 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotMit der Ausschreibung sollen bis zu drei Dienstleister gebunden werden, die für die Abrufberechtigten folgende Dienstleistungen erbringen: Beratungsleistungen • zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie zur Digitalen Transformation der Sächsischen Staatsverwaltung sowie Erstellung und Fortschreibung von IT-Strategien (z.B. zu IT-Souveränität, Open Source, Cloud, Datenmanagement) • zur Umsetzung bindender Vorgaben im Bereich IT und E Government, insbesondere des Onlinezugangsgesetzes (OZG), des Sächsischen E Government Geset-zes (SächsEGovG) bzw. des geplanten Sächsischen Digitalfördergesetzes, des Barrierefreie Webseiten Gesetzes (BfWebG), der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) sowie weiterer einschlägiger nationaler und europarechtlicher Regelungen • zur ClO-Organisation • zu IT-Controlling, Evaluierungen und Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen • zur Anforderungserhebung, Konzeption, Entwicklung, Auswahl sowie Aufbau, Steuerung und Betrieb von IT-Systemen, IT-Verfahren und zentraler Shared-Service-Komponenten über den gesamten IT-Lifecycle (IT-Lifecycle Management - ITLM) einschließlich Unterstützungsleistungen bei den technischen und organisatorischen Vorgaben der Registermodernisierung • zur Zentralisierung und Konsolidierung von IT-Leistungen beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste.
Zeitplan
- 26. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung