Rahmenvertrag über IT-Beratungsleistungen für die digitale Transformation der Sächsischen Staatsverwaltung

Was wird ausgeschrieben
Die Sächsische Staatskanzlei schreibt einen Rahmenvertrag für IT-Beratungsleistungen mit einer Laufzeit von rund vier Jahren aus. Ziel ist die Unterstützung bei der digitalen Transformation, der IT-Strategieentwicklung sowie der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wie dem Onlinezugangsgesetz. Es sollen bis zu drei Dienstleister für diese Aufgaben gebunden werden.
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Rahmenvereinbarung ĂĽber IT-Beratungsleistungen
Die Sächsische Staatskanzlei sucht externe Unterstützung für die digitale Modernisierung der sächsischen Verwaltung. Der Auftrag umfasst Beratungsleistungen zu Themen wie IT-Souveränität, Cloud-Strategien, Datenmanagement und der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, das den digitalen Zugang zu Behördenleistungen regelt. Die Rahmenvereinbarung läuft über einen Zeitraum von 1440 Tagen, was etwa vier Jahren entspricht, und sieht die Beauftragung von bis zu drei Dienstleistern vor. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der strategischen IT-Beratung für den öffentlichen Sektor mitbringen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der zwingenden Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
- Einhaltung der fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Über die Nachforderung von Unterlagen zu den Teilnahmeanträgen entscheidet der Auftraggeber nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens entsprechend § 56 Abs. 2 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotMit der Ausschreibung sollen bis zu drei Dienstleister gebunden werden, die für die Abrufberechtigten folgende Dienstleistungen erbringen: Beratungsleistungen • zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie zur Digitalen Transformation der Sächsischen Staatsverwaltung sowie Erstellung und Fortschreibung von IT-Strategien (z.B. zu IT-Souveränität, Open Source, Cloud, Datenmanagement) • zur Umsetzung bindender Vorgaben im Bereich IT und E Government, insbesondere des Onlinezugangsgesetzes (OZG), des Sächsischen E Government Geset-zes (SächsEGovG) bzw. des geplanten Sächsischen Digitalfördergesetzes, des Barrierefreie Webseiten Gesetzes (BfWebG), der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) sowie weiterer einschlägiger nationaler und europarechtlicher Regelungen • zur ClO-Organisation • zu IT-Controlling, Evaluierungen und Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen • zur Anforderungserhebung, Konzeption, Entwicklung, Auswahl sowie Aufbau, Steuerung und Betrieb von IT-Systemen, IT-Verfahren und zentraler Shared-Service-Komponenten über den gesamten IT-Lifecycle (IT-Lifecycle Management - ITLM) einschließlich Unterstützungsleistungen bei den technischen und organisatorischen Vorgaben der Registermodernisierung • zur Zentralisierung und Konsolidierung von IT-Leistungen beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste.
Zeitplan
- 24. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung