Rahmenvertrag über Hausmeisterleistungen in Unterkünften für Geflüchtete
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt München schreibt einen Rahmenvertrag für Hausmeisterleistungen in verschiedenen Unterkünften für Geflüchtete aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt, die insgesamt einen wöchentlichen Arbeitsaufwand von 248 Stunden umfassen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis tatsächlich geleisteter Stunden.
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Rahmenvertrag über Hausmeister*innenleistungen in Unterkünften für Geflüchtete
Die Landeshauptstadt München sucht einen Dienstleister für Hausmeistertätigkeiten in mehreren Unterkünften für Geflüchtete. Die Ausschreibung ist in drei Lose gegliedert, die jeweils mehrere Standorte in München abdecken und zusammen einen wöchentlichen Arbeitsaufwand von 248 Stunden erfordern. Die Vergütung erfolgt stundenbasiert für die tatsächlich erbrachten Leistungen. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, ist die genaue Laufzeit und das Gesamtvolumen von der tatsächlichen Abrufhäufigkeit abhängig.
Aufteilung in Lose
3 LoteLos 1 enthält folgende Objekte mit dem geschätzten wöchentlichen Zeitaufwand: • Am Blütenanger 64 24 Stunden / Woche • Stahlgruberring 28 24 Stunden / Woche • Hansastr. 55 20 Stunden / Woche • Nymphenburger Str. 48 20 Stunden / Woche ____________________________________________________________ Gesamt 88 Stunden / Woche Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Stunden. Die angegebenen Netto-Pauschalpreise pro Stunde erstrecken sich auf alle anfallenden Leistungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers, inkl. sämtlicher Nebenkosten (insbesondere auch Fahrt-, Werkzeug- und Gerätekosten, Auslagen etc.). Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausschöpfung eines bestimmten Stundenkontingents. Bitte geben Sie den Stundensatz pro Person werktags zwischen 7.30 Uhr und 20.00 Uhr an. Der Materialaufwand (z.B. Ersatzteile) für geleistete Reparaturen sowie Kosten für sonst notwendiges Material werden nach Bestätigung durch die jeweilige Einrichtungsleitung bei Vorlage originaler Kassenbelege gesondert erstattet. Die Kassenbelege müssen dabei eindeutig einem einzelnen Objekt zugeordnet werden können. Sammelbelege können nicht abgerechnet werden. Die Leistungsorte können nicht abschließend genannt werden, da diese teils noch nicht feststehen. Es bestehen daher folgende Erweiterungsoptionen: • Für Los 1 bis zu drei weitere Standorte mit max. 120 Stunden / Woche (bis zu 9.096 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Optionen).
Los 2 enthält folgende Objekte mit dem geschätzten wöchentlichen Zeitaufwand: • Gundermannstr. 79 40 Stunden / Woche • Maria-Göppert-Mayer-Str. 21 40 Stunden / Woche ____________________________________________________________ Gesamt: 80 Stunden / Woche Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Stunden. Die angegebenen Netto-Pauschalpreise pro Stunde erstrecken sich auf alle anfallenden Leistungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers, inkl. sämtlicher Nebenkosten (insbesondere auch Fahrt-, Werkzeug- und Gerätekosten, Auslagen etc.). Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausschöpfung eines bestimmten Stundenkontingents. Bitte geben Sie den Stundensatz pro Person werktags zwischen 7.30 Uhr und 20.00 Uhr an. Der Materialaufwand (z.B. Ersatzteile) für geleistete Reparaturen sowie Kosten für sonst notwendiges Material werden nach Bestätigung durch die jeweilige Einrichtungsleitung bei Vorlage originaler Kassenbelege gesondert erstattet. Die Kassenbelege müssen dabei eindeutig einem einzelnen Objekt zugeordnet werden können. Sammelbelege können nicht abgerechnet werden. Die Leistungsorte können nicht abschließend genannt werden, da diese teils noch nicht feststehen. Es bestehen daher folgende Erweiterungsoptionen: • Für Los 2 bis zu drei weitere Standorte mit max. 120 Stunden / Woche (bis zu 9.096 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Optionen).
Los 3 enthält folgende Objekte mit dem geschätzten wöchentlichen Zeitaufwand: • Stolzhofstr. 23 40 Stunden / Woche • Langwieder Hauptstraße 30 40 Stunden / Woche ____________________________________________________________ Gesamt: 80 Stunden / Woche Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Stunden. Die angegebenen Netto-Pauschalpreise pro Stunde erstrecken sich auf alle anfallenden Leistungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers, inkl. sämtlicher Nebenkosten (insbesondere auch Fahrt-, Werkzeug- und Gerätekosten, Auslagen etc.). Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausschöpfung eines bestimmten Stundenkontingents. Bitte geben Sie den Stundensatz pro Person werktags zwischen 7.30 Uhr und 20.00 Uhr an. Der Materialaufwand (z.B. Ersatzteile) für geleistete Reparaturen sowie Kosten für sonst notwendiges Material werden nach Bestätigung durch die jeweilige Einrichtungsleitung bei Vorlage originaler Kassenbelege gesondert erstattet. Die Kassenbelege müssen dabei eindeutig einem einzelnen Objekt zugeordnet werden können. Sammelbelege können nicht abgerechnet werden. Die Leistungsorte können nicht abschließend genannt werden, da diese teils noch nicht feststehen. Es bestehen daher folgende Erweiterungsoptionen: • Für Los 3 bis zu drei weitere Standorte mit max. 120 Stunden / Woche (bis zu 9.096 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Optionen).
Zuschlagskriterien
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Zeitplan
- 9. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert