Rahmenvertrag über die Lieferung von bis zu 9.000 Monitoren mit Rollout-Dienstleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.08.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 01.08.2025
- CPV-Codes
- Monitoren (33195100)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 503537-2025
- Verfahrensnummer
- e8ed0bb2-ef85-4751-b22e-a73dec20449e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) mit Sitz in Bochum beschafft einen Rahmenvertrag über mindestens 8.000 und höchstens 9.000 Monitore einschließlich Dienstleistungen beim Rollout. Vorgesehen sind derzeit etwa 4.500 Monitore mit 24-Zoll-Diagonale und 3.500 Monitore mit 27-Zoll-Diagonale; die genaue Verteilung kann sich ändern, und alle Geräte müssen vom selben Hersteller stammen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage, die Angebotsfrist endet am 11. August 2025 um 09:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Die KBS schreibt mit diesem Verfahren einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Monitoren inklusive der beim Rollout zu erbringenden Dienstleistungen aus. Nach aktuellem Stand werden 8.000 Monitore zur Lieferung während der Vertragslaufzeit benötigt, die Höchstabnahmemenge beläuft sich auf maximal 9.000 Monitore zur Lieferung während der Vertragslaufzeit. Wird diese Höchstabnahmemenge ausgeschöpft, endet die Abrufmöglichkeit. Nach heutigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass dabei 4.500 Monitore mit einer Diagonale von 24" und 3.500 Monitore mit einer Diagonale von 27" benötigt werden. In Zusammenhang mit der Einführung der Dokumentenmanagementsysteme kann es zu Verschiebungen innerhalb der Gerätemodelle kommen. Insofern kann zwar von einer Beschaffung von mindestens 8.000 Monitoren ausgegangen werden, die zahlenmäßigen Angaben pro Gerätemodell sind jedoch als unverbindlich zu betrachten. Aufgrund der Größenordnung des Beschaffungsvorhabens verlangt die KBS, dass die Bieter selbst Hersteller oder vom Hersteller für den Vertrieb autorisiert sind. Dazu ist die Eigenerklärung Anlage 12 mit dem Angebot einzureichen. Die angebotenen Monitore müssen zwingend vom selben Hersteller sein, eine Aufteilung ist nicht zulässig.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag über die Lieferung von Monitoren sowie die Erbringung von Dienstleistungen
Die KBS schreibt mit diesem Verfahren einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Monitoren inklusive der beim Rollout zu erbringenden Dienstleistungen aus. Nach aktuellem Stand werden 8.000 Monitore zur Lieferung während der Vertragslaufzeit benötigt, die Höchstabnahmemenge beläuft sich auf maximal 9.000 Monitore zur Lieferung während der Vertragslaufzeit. Wird diese Höchstabnahmemenge ausgeschöpft, endet die Abrufmöglichkeit. Nach heutigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass dabei 4.500 Monitore mit einer Diagonale von 24" und 3.500 Monitore mit einer Diagonale von 27" benötigt werden. In Zusammenhang mit der Einführung der Dokumentenmanagementsysteme kann es zu Verschiebungen innerhalb der Gerätemodelle kommen. Insofern kann zwar von einer Beschaffung von mindestens 8.000 Monitoren ausgegangen werden, die zahlenmäßigen Angaben pro Gerätemodell sind jedoch als unverbindlich zu betrachten. Aufgrund der Größenordnung des Beschaffungsvorhabens verlangt die KBS, dass die Bieter selbst Hersteller oder vom Hersteller für den Vertrieb autorisiert sind. Dazu ist die Eigenerklärung Anlage 12 mit dem Angebot einzureichen. Die angebotenen Monitore müssen zwingend vom selben Hersteller sein, eine Aufteilung ist nicht zulässig.
Frist: 11.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 9) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Falls Bieter Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorlegen, kann die KBS diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes bis zum Ablauf der im Nachforderungsschreiben bestimmten Nachfrist nachfordern. Gemäß § 56 Absatz 3 VgV gilt dies grundsätzlich nicht für wesentliche Preisangaben und andere leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Ein Anspruch seitens der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen durch die Auftraggeberin besteht nicht.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 9) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Falls Bieter Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorlegen, kann die KBS diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes bis zum Ablauf der im Nachforderungsschreiben bestimmten Nachfrist nachfordern. Gemäß § 56 Absatz 3 VgV gilt dies grundsätzlich nicht für wesentliche Preisangaben und andere leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Ein Anspruch seitens der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen durch die Auftraggeberin besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 681525-2025
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.