Rahmenvertrag über die Lieferung von 123-Kilovolt-Wandlern

Status
Vergeben
Angebotsfrist
08.09.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Mainzer Netze GmbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.08.2025
Bekanntmachungsnummer
521749-2025
Verfahrensnummer
af00d926-29b1-4df4-ba17-29c7131d86e3
CPV-Codes
31172000 · Spannungswandler; 31173000 · Messwandler

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Kurzbeschreibung

Die Mainzer Netze GmbH beschafft im Rahmen eines Rahmenvertrags 123-Kilovolt-Wandler für ihren Netzbetrieb in Mainz. Der prognostizierte Bedarf erstreckt sich über eine Laufzeit von fünf Jahren; für die Angebotswertung wird eine Gesamtangebotssumme für 37 Wandler herangezogen, wobei die Mengen um 10 Prozent nach oben oder unten abweichen können. Die Frist für die Teilnahme beziehungsweise Angebotsabgabe endet am 8. September 2025 um 08:00 Uhr UTC.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag über Lieferung von 123 kV - Wandler für die Mainzer Netze GmbH

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · RV Lieferung 123-kV-Wandler - 30025430

    Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Lieferung von 123 kV - Wandler für die Mainzer Netze GmbH. Die in den Vergabeunterlagen angegebenen Stückzahlen stellen den prognostizierten Bedarf für die Laufzeit von 5 Jahren dar, der sowohl nach oben als auch nach unten abweichen kann. Demzufolge ist eine Abweichung von ±10 % einzukalkulieren, um auf mögliche Änderungen im Projektgeschäft flexibel reagieren zu können. Weitergehende Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Anforderungen an deinen Betrieb

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bewerbers oder Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO). Erklärung Bietergemeinschaft - T1 Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung ("T1 - Bietergemeinschaftserklä-rung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw. Neubildung einer gegründeten Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich in Textform (z.B. über die e-Vergabeplattform, per E-Mail) angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Einreichung des Teilnahmeantrages kann nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung unzulässig sein und zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen. Nach Anzeige durch den Bewerber/Bieter behält sich die Vergabestelle eine entsprechende Prüfung vor. Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Bewerber/Bieter die rechtlichen, insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bewerber/Bieter (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten. Unterauftragnehmer / Eignungsleihe - T2, T3, T4, T5, T6, T7, T8 Ein Bewerber / eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer vorsehen. In diesem Fall hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Namen und Anschrift zu benennen (T5) und die nachfolgend bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Hinweis: Die Nennung der Unterauftragnehmer kann, sofern eine Nennung im Teilnahmewettbewerb begründet unzumutbar ist, auch erst mit der Angebotsabgabe erfolgen (Dokument A02). Die Nennung der Unterauftragnehmer ist insoweit auch fortschreibbar im Rahmen der Angebotsabgabe(n). Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen - auch Unterauftragnehmer - in Anspruch nehmen, die sog. Eignungsleihe. In diesem Fall hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) mit Namen und Anschrift zu benennen (T2) und die die Eignungsleihe betreffenden Eigenerklärungen für diese Dritten vorzulegen. Ferner hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (T3), jeweils von den benannten Dritten, beizubringen: Im Falle der Unterauftragsvergabe haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen: • T5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz Im Falle der Eignungsleihe haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen: • T2 - Benennung Unternehmen der Eignungsleihe • T5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz Das eignungsleihende Unternehmen hat zusätzlich die folgenden Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen: • T3 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe • T4 - Eigenerklärungen zur persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung • T6 - Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit • T7 - Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit • T8 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §123 + § 124 GWB

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · RV Lieferung 123-kV-Wandler - 30025430

Termin/Versandbereitschaft in Monaten
40 %
Gesamtangebotssumme für 37 Wandler
60 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bewerbers oder Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO). Erklärung Bietergemeinschaft - T1 Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung ("T1 - Bietergemeinschaftserklä-rung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw. Neubildung einer gegründeten Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich in Textform (z.B. über die e-Vergabeplattform, per E-Mail) angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Einreichung des Teilnahmeantrages kann nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung unzulässig sein und zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen. Nach Anzeige durch den Bewerber/Bieter behält sich die Vergabestelle eine entsprechende Prüfung vor. Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Bewerber/Bieter die rechtlichen, insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bewerber/Bieter (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten. Unterauftragnehmer / Eignungsleihe - T2, T3, T4, T5, T6, T7, T8 Ein Bewerber / eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer vorsehen. In diesem Fall hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Namen und Anschrift zu benennen (T5) und die nachfolgend bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Hinweis: Die Nennung der Unterauftragnehmer kann, sofern eine Nennung im Teilnahmewettbewerb begründet unzumutbar ist, auch erst mit der Angebotsabgabe erfolgen (Dokument A02). Die Nennung der Unterauftragnehmer ist insoweit auch fortschreibbar im Rahmen der Angebotsabgabe(n). Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen - auch Unterauftragnehmer - in Anspruch nehmen, die sog. Eignungsleihe. In diesem Fall hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) mit Namen und Anschrift zu benennen (T2) und die die Eignungsleihe betreffenden Eigenerklärungen für diese Dritten vorzulegen. Ferner hat der Bieter / eine Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (T3), jeweils von den benannten Dritten, beizubringen: Im Falle der Unterauftragsvergabe haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen: • T5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz Im Falle der Eignungsleihe haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen: • T2 - Benennung Unternehmen der Eignungsleihe • T5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz Das eignungsleihende Unternehmen hat zusätzlich die folgenden Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen: • T3 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe • T4 - Eigenerklärungen zur persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung • T6 - Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit • T7 - Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit • T8 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §123 + § 124 GWB

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 776903-2025
Vergleichbare Verfahren290vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag294 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 71 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
TCTE Connectivity Solutions GmbHSchaffhausen4009.12.20248 Mio. €fallend
HEHitachi Energy Germany AGMannheim3019.06.2026 - steigend
SESchneider Electric GmbH - 3016.03.20261 €steigend
HGHöhne GmbHKaltenkirchen3008.07.20249,8 Mio. €stabil
SESIEMENS ENERGY Global GmbH & Co KGMannheim2202.03.2026 - steigend
YGYADOS GmbHHoyerswerda2015.09.202610,1 Mio. €steigend
SASiemens AktiengesellschaftBerlin2014.09.2026 - steigend
AAAVS Aggregatebau GmbHEhingen2014.07.2026 - stabil
SESiemens Energy Global GmbH & Co. KGMünchen2001.05.20262,4 Mio. €steigend
MSMiebach Schaltanlagen und Montagen GmbH & Co. KGDortmund2012.01.20262,8 Mio. €stabil

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Hessen (52) · Berlin (40) · Nordrhein-Westfalen (37) · Baden-Württemberg (36) · Bayern (33) · Hamburg (28)
TTTenneT TSO GmbHBayreuth2117.08.2026
MAMainova AGFrankfurt am Main2015.09.2026
5T50Hertz Transmission GmbHBerlin2017.08.2026
HEHamburger Energienetze GmbHHamburg1822.05.2026
DEDB Energie GmbH (Bukr 31)Frankfurt Main1415.09.2026
RGRhein-Neckar-Verkehr GmbHMannheim915.07.2026
EEEnBW Energie Baden-Württemberg AGKarlsruhe922.04.2026
NPNetzgesellschaft Potsdam GmbHPotsdam831.07.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Mittelspannungswandler im RahmenvertragABB AG +3 weitereEnBW Energie Baden-Württemberg AGKarlsruhe, Deutschland
    29.07.2024noch 2 Monate29.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Niederspannungswandler im RahmenvertragREDUR GmbH & Co KG +2 weitereEnBW Energie Baden-Württemberg AGKarlsruhe, Deutschland
    29.07.2024noch 2 Monate29.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Mainzer Netze GmbH

Aktiv seit 2023 · 10 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr3Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 10 seit 2023Spitze KW 32 · 2025 · 3

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvertrag über die Lieferung von 123-Kilovolt-WandlernPFIFFNER Instrument Transformers LtdMainzer Netze GmbHMainz, Deutschland
    20.11.2025noch 50 Monate30.11.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag über die Lieferung von 123-Kilovolt-DrehtrennschalternSIEMENS ENERGY Global GmbH & Co KGMainzer Netze GmbHMainz, Deutschland
    02.03.2026noch 53 Monate28.02.2031
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 123-Kilovolt-LeistungsschalternSIEMENS ENERGY Global GmbH & Co KGMainzer Netze GmbHMainz, Deutschland
    25.02.2026noch 53 Monate28.02.2031
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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08.08.2025Rahmenvertrag über die Lieferung von 123-Kilovolt-WandlernVergebenPIPFIFFNER Instrument Transformers Ltd -
08.08.2025Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 123-Kilovolt-LeistungsschalternVergebenSESIEMENS ENERGY Global GmbH & Co KG -
08.08.2025Rahmenvertrag über die Lieferung von 123-Kilovolt-DrehtrennschalternVergebenSESIEMENS ENERGY Global GmbH & Co KG -
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