Wartung und Instandhaltung luftisolierter 10- bis 380-Kilovolt-Trenn- und Erdungsschalter

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.08.2024, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
3.088.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
TenneT TSO GmbH
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.07.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Schaltanlagen (31214000)
  • Trennschalter (31214110)
  • Erdungsschalter (31214120)
  • Betrieb von elektrischen Anlagen (65320000)
Bekanntmachung
s2c.mercell.com
Bekanntmachungsnummer
423225-2024
Verfahrensnummer
12a75396-8ab4-42bf-9f03-62b355a6aa9a

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die TenneT TSO GmbH schreibt einen Rahmenvertrag für zyklische Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an luftisolierten Trenn- und Erdungsschaltern verschiedener Hersteller einschließlich der Bereitstellung des erforderlichen Wartungsmaterials aus. Der Einsatz erstreckt sich über das gesamte Netzgebiet der TenneT TSO GmbH; der geschätzte Auftragswert beträgt 3.088.000 Euro. Das mehrstufige Verfahren beginnt mit dem Teilnahmeantrag, der bis zum 16. August 2024 um 13:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit über die Vergabeplattform Mercell einzureichen ist; die Angebotsunterlagen werden geeigneten Bewerbern erst nach Abschluss der Auswahl zugänglich gemacht.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag für die Ausführung der zyklischen Wartungsarbeiten und Lieferung/Beistellung des notwendigen Wartungsmaterials sowie Ausführung von Instandhaltungsarbeiten an den Trenn- und Erdungsschaltern von verschiedenen Herstellern. Das Einsatzgebiet erstreckt sich über die gesamte Fläche der TenneT TSO GmbH. Die kompletten Ausschreibungsunterlagen inklusive Anlagen sowie Vertragsentwurf stehen Ihnen zum Download bereit. Der Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen ist eingeschränkt. Den Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Unterzeichnung der beigefügten Geheimhaltungsvereinbarung. Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "Zweiseitige Geheimhaltungsvereinbarung" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar via E-Mail an stefan.scheiblich@tennet.eu. Bietern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bieter nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Angebotsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bieter noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bieters für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden. ACHTUNG! Es handelt sich hierbei um ein mehrstufiges Verfahren. Erst nach Auswahl der Bewerber gemäß den vorgegebenen Eignungskriterien erfolgt der Versand der Angebotsaufforderung an die geeigneten Teilnehmer! In der 1. Stufe sind somit keine Angebotsunterlagen einzureichen! Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zum 16.08.2024 um 13:00 Uhr, CET über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein (Teilnahmeantragsfrist). Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · T95913 - Rahmenvertrag - Wartung und Instandhaltung von luftisolierten 10 – 380 kV Trenn- und Erdungsschaltern3.088.000 EUR

    Rahmenvertrag für die Ausführung der zyklischen Wartungsarbeiten und Lieferung/Beistellung des notwendigen Wartungsmaterials sowie Ausführung von Instandhaltungsarbeiten an den Trenn- und Erdungsschaltern von verschiedenen Herstellern. Das Einsatzgebiet erstreckt sich über die gesamte Fläche der TenneT TSO GmbH. Die kompletten Ausschreibungsunterlagen inklusive Anlagen sowie Vertragsentwurf stehen Ihnen zum Download bereit. Der Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen ist eingeschränkt. Den Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Unterzeichnung der beigefügten Geheimhaltungsvereinbarung. Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "Zweiseitige Geheimhaltungsvereinbarung" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar via E-Mail an stefan.scheiblich@tennet.eu. Bietern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bieter nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Angebotsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bieter noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bieters für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden. ACHTUNG! Es handelt sich hierbei um ein mehrstufiges Verfahren. Erst nach Auswahl der Bewerber gemäß den vorgegebenen Eignungskriterien erfolgt der Versand der Angebotsaufforderung an die geeigneten Teilnehmer! In der 1. Stufe sind somit keine Angebotsunterlagen einzureichen! Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zum 16.08.2024 um 13:00 Uhr, CET über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein (Teilnahmeantragsfrist). Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben. Insolvenzverfahren Erklärung dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters, dass die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§258 InsO) vorliegt. Liquidation Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben. Gewerbezentralregister Liegt ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vor? Laden Sie hier einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) hoch. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate sein. Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · T95913 - Rahmenvertrag - Wartung und Instandhaltung von luftisolierten 10 – 380 kV Trenn- und Erdungsschaltern

Die Bewertung des Kriteriums „Preis“ erfolgt in einer vergleichenden Bewertung des jeweils angebotenen Preises zwischen allen Anbietern. Der Bewertungspreis setzt sich zusammen aus den Einzelpositionen inklusive der optionalen Positionen multipliziert mit den entsprechenden (unverbindlichen) Forecast-Annahmen pro Position. Das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis erhält die volle Punktzahl von 100% (=Höchstpunktzahl). Alle Angebote, welche höher als 200 % des niedrigsten Bewertungspreises liegen, erhalten 0% Punkte. Zwischen beiden Wertungssummen wird zur Ermittlung der Punktzahl linear interpoliert. Die Forecast-Annahmen entnehmen Sie dem auszufüllenden Preisblättern "Preisübersicht RV Trenner u. Erder, BZ LE und BT, 2025-2028" und "Preisübersicht RV Trenner u. Erder, BZ LE und BT, 2029-2030".
50 %
Die Bewertung des Kriteriums „Qualität / Einhaltung technische Spezifikation“ erfolgt auf Basis der Einhaltung der vorgegebenen technischen Spezifikationen (inkl. Bewertung der finalen technischen Abweichungs- und Klärungsliste) sowie unter Berücksichtigung aller geforderten technischen Unterlagen, Konzepte und Nachweise in einer vergleichenden Bewertung zwischen allen Anbietern auf einer Skala von 0 (minimal) bis 3 (maximal). Eine Bewertung mit 0 Punkten führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren und kann nicht durch die übrigen Ergebnisse kompensiert werden.
35 %
Die Bewertung des Kriteriums „Vertragsbedingungen“ erfolgt auf Basis der im Verlauf des Vergabeverfahrens erzielten Verhandlungsergebnisse anhand einer vergleichenden Bewertung zwischen allen Anbietern auf einer Skala von 0 (minimal) bis 6 (maximal). Die Grundlage dafür sind die mit dem Angebot eingereichten, kommentierten Entwürfe sowie die im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens eingereichten Überarbeitungen und die in den Verhandlungsgesprächen erzielten Ergebnisse. Bei fehlenden Vorgaben des AG (z. B. bei Haftungshöhen, Bürgschaftssummen etc.) werden die Verhandlungsergebnisse vergleichend bewertet. Wird eine einzelne Kommentierung mit 0 Punkten bewertet führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
15 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben. Insolvenzverfahren Erklärung dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters, dass die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§258 InsO) vorliegt. Liquidation Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben. Gewerbezentralregister Liegt ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vor? Laden Sie hier einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) hoch. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate sein. Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 161774-2025

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