Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von bis zu 1.000 multifunktionalen Feldumschlaggeräten (MUFFEL)
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr schreibt die Lieferung von bis zu 1.000 multifunktionalen Feldumschlaggeräten inklusive Zubehör, Ausbildung und Dokumentation aus. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren und umfasst eine Festbeauftragung von 594 Einheiten sowie weitere Abrufoptionen. Die Beschaffung dient der logistischen Ausstattung der Bundeswehr.
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Herstellung und Lieferung von bis zu 1.000 EA multifunktionalen Feldumschlaggeräten (MUFFEL), jeweils inklusive Zubehör, Ausstattung und Anbaugeräte sowie Sonderwerkzeugsätze (SdWzS), Mess- und Prüfmittel (MuP), Ersatzteilerstbedarf (ETEB), Ausbildung und Dokumentation. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt fünfzehn Jahre.
Die Bundeswehr beschafft über das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (BAAINBw) bis zu 1.000 multifunktionale Feldumschlaggeräte, sogenannte MUFFEL. Diese Geräte werden für logistische Umschlagaufgaben im Feld eingesetzt und beinhalten neben der Hardware auch umfangreiches Zubehör, Spezialwerkzeuge, Prüfmittel sowie Schulungen und technische Dokumentationen. Der Vertrag ist auf eine sehr lange Laufzeit von 15 Jahren angelegt, wobei 594 Geräte direkt fest beauftragt werden und weitere Einheiten bei Bedarf abgerufen werden können. Da es sich um militärische Spezialausrüstung handelt, sind die Anforderungen an die technische Zuverlässigkeit und die Einhaltung von Sanktionsvorgaben sehr hoch.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034)
- Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
- Eignung gemäß §§ 123 ff. GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) abgeben. Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung abzugeben. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen Nachforderung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben
Aufteilung in Lose
1 LotGesamtmenge: Insgesamt sollen bis zu 1.000 EA MUFFEL beschafft werden. Davon werden 594 bei Vertragsschluss fest beauftragt. Die restlichen bis zu 406 MUFFEL können vom Auftragnehmer als mögliche Bestellleistungen abgerufen werden. Diese Mengen verteilen sich mithin wie folgt auf: - Festbeauftragung: 594 EA - Geschätzte Abrufmenge: 126 EA - Obergrenze RV inkl. Festbeauftragung: 1.000 EA Hinzu kommen Sonderwerkzeugsätze (SdWzS), Mess- und Prüfmittel (MuP), Ausbildung und Dokumentation.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Die Bewertungsmatrix wird mit den Vergabeunterlagen bekanntgegeben
- price50%
Der Preis ist in der Bewertungsmatrix berücksichtigt. Die Bewertungsmatrix wird mit den Vergabeunterlagen bekanntgegeben
Zeitplan
- 1. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung