Herstellung und Lieferung von bis zu 1.000 multifunktionalen Feldumschlaggeräten (MUFFEL)
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr schreibt die Beschaffung von bis zu 1.000 multifunktionalen Feldumschlaggeräten (MUFFEL) aus. Der Auftrag umfasst neben der Hardware auch Zubehör, Sonderwerkzeuge, Ersatzteile, Ausbildung und Dokumentation über eine Laufzeit von 15 Jahren. Die Festbeauftragung umfasst 594 Einheiten, während weitere 406 Einheiten als Abrufoption vorgesehen sind.
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Herstellung und Lieferung von bis zu 1.000 EA multifunktionalen Feldumschlaggeräten (MUFFEL), jeweils inklusive Zubehör, Ausstattung und Anbaugeräte sowie Sonderwerkzeugsätze (SdWzS), Mess- und Prüfmittel (MuP), Ersatzteilerstbedarf (ETEB), Ausbildung und Dokumentation. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt fünfzehn Jahre.
Die Bundeswehr sucht einen Partner für die Herstellung und Lieferung von bis zu 1.000 multifunktionalen Feldumschlaggeräten, kurz MUFFEL genannt. Diese Geräte werden für logistische Aufgaben im Feld eingesetzt und kommen inklusive umfangreichem Zubehör, speziellen Werkzeugen, Ersatzteilen sowie der notwendigen Ausbildung und technischen Dokumentation. Der Vertrag ist auf eine sehr lange Laufzeit von 15 Jahren angelegt, wobei 594 Geräte direkt fest bestellt werden und weitere 406 Geräte bei Bedarf abgerufen werden können. Es handelt sich um ein komplexes Rüstungsprojekt, das hohe Anforderungen an die technische Zuverlässigkeit und langfristige Wartungsfähigkeit stellt.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034)
- Erklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) abgeben. Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung abzugeben. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen Nachforderung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben
Aufteilung in Lose
1 LotGesamtmenge: Insgesamt sollen bis zu 1.000 EA MUFFEL beschafft werden. Davon werden 594 bei Vertragsschluss fest beauftragt. Die restlichen bis zu 406 MUFFEL können vom Auftragnehmer als mögliche Bestellleistungen abgerufen werden. Diese Mengen verteilen sich mithin wie folgt auf: - Festbeauftragung: 594 EA - Geschätzte Abrufmenge: 126 EA - Obergrenze RV inkl. Festbeauftragung: 1.000 EA Hinzu kommen Sonderwerkzeugsätze (SdWzS), Mess- und Prüfmittel (MuP), Ausbildung und Dokumentation.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Die Bewertungsmatrix wird mit den Vergabeunterlagen bekanntgegeben
- price50%
Der Preis ist in der Bewertungsmatrix berücksichtigt. Die Bewertungsmatrix wird mit den Vergabeunterlagen bekanntgegeben
Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung