Rahmenvertrag für Umzugs- und Transportleistungen
Was wird ausgeschrieben
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH vergibt einen Rahmenvertrag über Umzugs- und Transportleistungen für Mieterhaushalte im Stadtgebiet Leipzig. Der kommunale Wohnungsanbieter bewirtschaftet rund 37.000 Wohnungen. Gegenstand sind Komplettumzüge für 1- bis 3-Raum-Wohnungen inklusive Organisation, Vor-Ort-Besichtigung, Beräumung, Transport sowie Möbelmontage. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
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Rahmenvertrag über Umzugs- und Transportleistungen
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft, ein kommunales Wohnungsunternehmen mit etwa 37.000 Wohnungen, sucht einen Dienstleister für Umzugs- und Transportleistungen für Mieterhaushalte in Leipzig. Der Rahmenvertrag umfasst komplette Umzugsdienstleistungen einschließlich Besichtigung, Beräumung, Transport sowie Möbelmontage für 1- bis 3-Raum-Wohnungen. Bewerber müssen eine Eigenerklärung zu den gesetzlichen Ausschlussgründen nach §§ 123 bis 125 GWB vorlegen und nachweisen, dass keine Selbstreinigung erforderlich ist. Der Zuschlag wird allein auf Basis des angebotenen Preises erteilt. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zu §§ 123-125 GWB (Ausschlussgründe)
- Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB falls relevant
- Erfahrung mit Umzugs- und Transportdienstleistungen
- Nachweis der fachlichen Eignung erforderlich
- Bieter müssen alle geforderten Angaben und Nachweise vollständig einreichen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 125 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung (Formular) nachzuweisen. Eigenerklärung und dazugehörige Erläuterungen, dass eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB stattgefunden hat. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 - 4 VgV. Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft ist ein kommunales Wohnungsunternehmen mit einem Bestand von rund 37.000 Wohnungen. Es wird beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Umzugs- und Transportleistungen für Mieterhaushalte im Stadtgebiet Leipzig zu vergeben. Gegenstand des Rahmenvertrags sind insbesondere: - Komplettumzüge (Pauschalleistungen) für 1- bis 3-Raum-Wohnungen einschließlich Organisation, Vor-Ort-Besichtigung, Beräumung, Transport sowie Möbeldemontage und -montage; - Teilumzüge und Einzelleistungen im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen; - Transport-, Verpackungs- und Zusatzleistungen einschließlich Bereitstellung von Umzugsmaterialien; - Anschlussleistungen für haushaltsübliche Geräte durch qualifiziertes Personal; - Einlagerung von Umzugsgut sowie Entsorgungsleistungen. Die Leistungen werden bedarfsabhängig abgerufen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage von angebotenen Pauschal- und Einheitspreisen für tatsächlich erbrachte Leistungen. Der Rahmenvertrag wird mit zwei Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt nach dem Kaskadenprinzip, bei dem der erstplatzierte Auftragnehmer vorrangig berücksichtigt wird und der zweitplatzierte Auftragnehmer bei Kapazitätsengpässen oder Verhinderung zum Einsatz kommt.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Kriterium Preis erteilt. Maßgeblich ist die auf Grundlage der angebotenen Pauschal- und Einheitspreise ermittelte Gesamtwertungssumme gemäß dem Leistungsverzeichnis. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige mit der niedrigsten Gesamtwertungssumme. Es ist beabsichtigt, den Rahmenvertrag mit zwei Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Die Bieter werden entsprechend ihrer Angebotswertung in eine Rangfolge gebracht: Rang 1: Bieter mit dem niedrigsten Preis (bestplatziertes Angebot) Rang 2: Bieter mit dem zweitgünstigsten Angebot Die Beauftragung der Einzelleistungen erfolgt nach dem sogenannten Kaskadenprinzip: Einzelaufträge werden vorrangig an den Auftragnehmer auf Rang 1 vergeben. Sofern dieser im Einzelfall nicht leistungsfähig oder verhindert ist, wird der Auftrag an den Auftragnehmer auf Rang 2 vergeben.
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung