Lieferung von Lebensmitteln und Getränken für Personal- und Gästeverpflegung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 03.03.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 0,01 EUR
- Lose
- 15
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum des Saarlandes
- Erfüllungsregion
- Saarland, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.02.2025
- CPV-Codes
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- Gemüse, Obst und Schalenfrüchte (03220000)
- Blattgemüse (03221300)
- Fisch (03311000)
- Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse (15000000)
- Tierische Erzeugnisse, Fleisch und Fleischerzeugnisse (15100000)
- Molkereierzeugnisse (15500000)
- Speiseeis (15555100)
- Diverse Nahrungsmittel (15800000)
- Kaffee, Tee und zugehörige Produkte (15860000)
- Suppen und Brühen (15891000)
- Tiefkühlprodukte (15896000)
- Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse (15900000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 88618-2025
- Verfahrensnummer
- bc6ba9f1-f633-4520-906d-bb8dce3fa8b0
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg vergibt die Lieferung von Lebensmitteln und Getränken für die Personal- und Gästeverpflegung. Die Ausschreibung umfasst 15 Bereiche, darunter Fleischwaren, Obst und Gemüse, Molkereiprodukte, Tiefkühl- und Trockenwaren, Kaffee, Tee sowie verschiedene Getränke. Die Lieferungen sind für den Standort in Homburg im Saarland vorgesehen und je Los für 720 Tage geplant; die Angebotsfrist endet am 3. März 2025 um 11:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Lieferung von Lebensmitteln für Personal- und Gästeverpflegung.
Leistungen nach Losen (15)
LOT-0001 · Metzgerei-Waren
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten über ein breites Leis-tungsspektrum in der regionalen und überregionalen Gesund-heitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen des Universitätsklinikums des Saarlandes und der Medizini-schen Fakultät der Universität des Saarlandes. Diese sind in mehr als 100 Gebäuden unterge-bracht, die in Pavillonbauweise angeordnet sind. Jährlich werden im UKS über 50.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt und versorgt. Die Speisenversorgung der Patienten, der rd. 6.000 Mitarbeiter und der Besucher erfolgt über eine Zentralküche, die der Abteilung III.E - Verpflegungsmanagement im Dezernat III - Wirtschaft zugeordnet ist. Bei dieser vorliegenden Vergabe handelt es sich um Lebensmittel für die Mitarbeiterverpflegung, die Verpflegung der Besucher sowie UKS-Catering. Das Artikelspektrum wird in 15 Lose unterteilt. Die Lose umfassen folgende Warengruppen: Losaufteilung: Los 1 - Metzgerei-Waren Los 2 - Frischobst & -gemüse Los 3 - Feinkostsalate & AntiPasti Los 4 - Fisch & Meeresfrüchte Los 5 - MoPro, Käse, Fette, Eierprodukte Los 6 - (Speise-)Eis Los 7 - Tiefkühlware Los 8 - Trockenlager Los 9 - Suppen/Soßen/Desserts/Beilagen Trockenwaren Los 10 - HighConvenience Los 11 - Kaffee & -maschinenprodukte Los 12 - Tee Los 13 - Getränke I - Allgemein Los 14 - Getränke II - Coca Cola Produkte Los 15 - Getränke III - Mineralwasser Palettenware
Frist: 03.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Frischobst & -gemüse
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten über ein breites Leis-tungsspektrum in der regionalen und überregionalen Gesund-heitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen des Universitätsklinikums des Saarlandes und der Medizini-schen Fakultät der Universität des Saarlandes. Diese sind in mehr als 100 Gebäuden unterge-bracht, die in Pavillonbauweise angeordnet sind. Jährlich werden im UKS über 50.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt und versorgt. Die Speisenversorgung der Patienten, der rd. 6.000 Mitarbeiter und der Besucher erfolgt über eine Zentralküche, die der Abteilung III.E - Verpflegungsmanagement im Dezernat III - Wirtschaft zugeordnet ist. Bei dieser vorliegenden Vergabe handelt es sich um Lebensmittel für die Mitarbeiterverpflegung, die Verpflegung der Besucher sowie UKS-Catering. Das Artikelspektrum wird in 15 Lose unterteilt. Die Lose umfassen folgende Warengruppen: Losaufteilung: Los 1 - Metzgerei-Waren Los 2 - Frischobst & -gemüse Los 3 - Feinkostsalate & AntiPasti Los 4 - Fisch & Meeresfrüchte Los 5 - MoPro, Käse, Fette, Eierprodukte Los 6 - (Speise-)Eis Los 7 - Tiefkühlware Los 8 - Trockenlager Los 9 - Suppen/Soßen/Desserts/Beilagen Trockenwaren Los 10 - HighConvenience Los 11 - Kaffee & -maschinenprodukte Los 12 - Tee Los 13 - Getränke I - Allgemein Los 14 - Getränke II - Coca Cola Produkte Los 15 - Getränke III - Mineralwasser Palettenware
Frist: 03.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Feinkostsalate & AntiPasti
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten über ein breites Leis-tungsspektrum in der regionalen und überregionalen Gesund-heitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen des Universitätsklinikums des Saarlandes und der Medizini-schen Fakultät der Universität des Saarlandes. Diese sind in mehr als 100 Gebäuden unterge-bracht, die in Pavillonbauweise angeordnet sind. Jährlich werden im UKS über 50.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt und versorgt. Die Speisenversorgung der Patienten, der rd. 6.000 Mitarbeiter und der Besucher erfolgt über eine Zentralküche, die der Abteilung III.E - Verpflegungsmanagement im Dezernat III - Wirtschaft zugeordnet ist. Bei dieser vorliegenden Vergabe handelt es sich um Lebensmittel für die Mitarbeiterverpflegung, die Verpflegung der Besucher sowie UKS-Catering. Das Artikelspektrum wird in 15 Lose unterteilt. Die Lose umfassen folgende Warengruppen: Losaufteilung: Los 1 - Metzgerei-Waren Los 2 - Frischobst & -gemüse Los 3 - Feinkostsalate & AntiPasti Los 4 - Fisch & Meeresfrüchte Los 5 - MoPro, Käse, Fette, Eierprodukte Los 6 - (Speise-)Eis Los 7 - Tiefkühlware Los 8 - Trockenlager Los 9 - Suppen/Soßen/Desserts/Beilagen Trockenwaren Los 10 - HighConvenience Los 11 - Kaffee & -maschinenprodukte Los 12 - Tee Los 13 - Getränke I - Allgemein Los 14 - Getränke II - Coca Cola Produkte Los 15 - Getränke III - Mineralwasser Palettenware
Frist: 03.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Fisch & Meeresfrüchte
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten über ein breites Leis-tungsspektrum in der regionalen und überregionalen Gesund-heitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen des Universitätsklinikums des Saarlandes und der Medizini-schen Fakultät der Universität des Saarlandes. Diese sind in mehr als 100 Gebäuden unterge-bracht, die in Pavillonbauweise angeordnet sind. Jährlich werden im UKS über 50.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt und versorgt. Die Speisenversorgung der Patienten, der rd. 6.000 Mitarbeiter und der Besucher erfolgt über eine Zentralküche, die der Abteilung III.E - Verpflegungsmanagement im Dezernat III - Wirtschaft zugeordnet ist. Bei dieser vorliegenden Vergabe handelt es sich um Lebensmittel für die Mitarbeiterverpflegung, die Verpflegung der Besucher sowie UKS-Catering. Das Artikelspektrum wird in 15 Lose unterteilt. Die Lose umfassen folgende Warengruppen: Losaufteilung: Los 1 - Metzgerei-Waren Los 2 - Frischobst & -gemüse Los 3 - Feinkostsalate & AntiPasti Los 4 - Fisch & Meeresfrüchte Los 5 - MoPro, Käse, Fette, Eierprodukte Los 6 - (Speise-)Eis Los 7 - Tiefkühlware Los 8 - Trockenlager Los 9 - Suppen/Soßen/Desserts/Beilagen Trockenwaren Los 10 - HighConvenience Los 11 - Kaffee & -maschinenprodukte Los 12 - Tee Los 13 - Getränke I - Allgemein Los 14 - Getränke II - Coca Cola Produkte Los 15 - Getränke III - Mineralwasser Palettenware
Frist: 03.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · MoPro, Käse, Fette, Eierprodukte
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten über ein breites Leis-tungsspektrum in der regionalen und überregionalen Gesund-heitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen des Universitätsklinikums des Saarlandes und der Medizini-schen Fakultät der Universität des Saarlandes. Diese sind in mehr als 100 Gebäuden unterge-bracht, die in Pavillonbauweise angeordnet sind. Jährlich werden im UKS über 50.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt und versorgt. Die Speisenversorgung der Patienten, der rd. 6.000 Mitarbeiter und der Besucher erfolgt über eine Zentralküche, die der Abteilung III.E - Verpflegungsmanagement im Dezernat III - Wirtschaft zugeordnet ist. Bei dieser vorliegenden Vergabe handelt es sich um Lebensmittel für die Mitarbeiterverpflegung, die Verpflegung der Besucher sowie UKS-Catering. Das Artikelspektrum wird in 15 Lose unterteilt. Die Lose umfassen folgende Warengruppen: Losaufteilung: Los 1 - Metzgerei-Waren Los 2 - Frischobst & -gemüse Los 3 - Feinkostsalate & AntiPasti Los 4 - Fisch & Meeresfrüchte Los 5 - MoPro, Käse, Fette, Eierprodukte Los 6 - (Speise-)Eis Los 7 - Tiefkühlware Los 8 - Trockenlager Los 9 - Suppen/Soßen/Desserts/Beilagen Trockenwaren Los 10 - HighConvenience Los 11 - Kaffee & -maschinenprodukte Los 12 - Tee Los 13 - Getränke I - Allgemein Los 14 - Getränke II - Coca Cola Produkte Los 15 - Getränke III - Mineralwasser Palettenware
Frist: 03.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · (Speise-)Eis
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten über ein breites Leis-tungsspektrum in der regionalen und überregionalen Gesund-heitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen des Universitätsklinikums des Saarlandes und der Medizini-schen Fakultät der Universität des Saarlandes. Diese sind in mehr als 100 Gebäuden unterge-bracht, die in Pavillonbauweise angeordnet sind. Jährlich werden im UKS über 50.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt und versorgt. Die Speisenversorgung der Patienten, der rd. 6.000 Mitarbeiter und der Besucher erfolgt über eine Zentralküche, die der Abteilung III.E - Verpflegungsmanagement im Dezernat III - Wirtschaft zugeordnet ist. Bei dieser vorliegenden Vergabe handelt es sich um Lebensmittel für die Mitarbeiterverpflegung, die Verpflegung der Besucher sowie UKS-Catering. Das Artikelspektrum wird in 15 Lose unterteilt. Die Lose umfassen folgende Warengruppen: Losaufteilung: Los 1 - Metzgerei-Waren Los 2 - Frischobst & -gemüse Los 3 - Feinkostsalate & AntiPasti Los 4 - Fisch & Meeresfrüchte Los 5 - MoPro, Käse, Fette, Eierprodukte Los 6 - (Speise-)Eis Los 7 - Tiefkühlware Los 8 - Trockenlager Los 9 - Suppen/Soßen/Desserts/Beilagen Trockenwaren Los 10 - HighConvenience Los 11 - Kaffee & -maschinenprodukte Los 12 - Tee Los 13 - Getränke I - Allgemein Los 14 - Getränke II - Coca Cola Produkte Los 15 - Getränke III - Mineralwasser Palettenware
Frist: 03.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Tiefkühlware
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten über ein breites Leis-tungsspektrum in der regionalen und überregionalen Gesund-heitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen des Universitätsklinikums des Saarlandes und der Medizini-schen Fakultät der Universität des Saarlandes. Diese sind in mehr als 100 Gebäuden unterge-bracht, die in Pavillonbauweise angeordnet sind. Jährlich werden im UKS über 50.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt und versorgt. Die Speisenversorgung der Patienten, der rd. 6.000 Mitarbeiter und der Besucher erfolgt über eine Zentralküche, die der Abteilung III.E - Verpflegungsmanagement im Dezernat III - Wirtschaft zugeordnet ist. Bei dieser vorliegenden Vergabe handelt es sich um Lebensmittel für die Mitarbeiterverpflegung, die Verpflegung der Besucher sowie UKS-Catering. Das Artikelspektrum wird in 15 Lose unterteilt. Die Lose umfassen folgende Warengruppen: Losaufteilung: Los 1 - Metzgerei-Waren Los 2 - Frischobst & -gemüse Los 3 - Feinkostsalate & AntiPasti Los 4 - Fisch & Meeresfrüchte Los 5 - MoPro, Käse, Fette, Eierprodukte Los 6 - (Speise-)Eis Los 7 - Tiefkühlware Los 8 - Trockenlager Los 9 - Suppen/Soßen/Desserts/Beilagen Trockenwaren Los 10 - HighConvenience Los 11 - Kaffee & -maschinenprodukte Los 12 - Tee Los 13 - Getränke I - Allgemein Los 14 - Getränke II - Coca Cola Produkte Los 15 - Getränke III - Mineralwasser Palettenware
Frist: 03.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · Trockenlager
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten über ein breites Leis-tungsspektrum in der regionalen und überregionalen Gesund-heitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen des Universitätsklinikums des Saarlandes und der Medizini-schen Fakultät der Universität des Saarlandes. Diese sind in mehr als 100 Gebäuden unterge-bracht, die in Pavillonbauweise angeordnet sind. Jährlich werden im UKS über 50.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt und versorgt. Die Speisenversorgung der Patienten, der rd. 6.000 Mitarbeiter und der Besucher erfolgt über eine Zentralküche, die der Abteilung III.E - Verpflegungsmanagement im Dezernat III - Wirtschaft zugeordnet ist. Bei dieser vorliegenden Vergabe handelt es sich um Lebensmittel für die Mitarbeiterverpflegung, die Verpflegung der Besucher sowie UKS-Catering. Das Artikelspektrum wird in 15 Lose unterteilt. Die Lose umfassen folgende Warengruppen: Losaufteilung: Los 1 - Metzgerei-Waren Los 2 - Frischobst & -gemüse Los 3 - Feinkostsalate & AntiPasti Los 4 - Fisch & Meeresfrüchte Los 5 - MoPro, Käse, Fette, Eierprodukte Los 6 - (Speise-)Eis Los 7 - Tiefkühlware Los 8 - Trockenlager Los 9 - Suppen/Soßen/Desserts/Beilagen Trockenwaren Los 10 - HighConvenience Los 11 - Kaffee & -maschinenprodukte Los 12 - Tee Los 13 - Getränke I - Allgemein Los 14 - Getränke II - Coca Cola Produkte Los 15 - Getränke III - Mineralwasser Palettenware
Frist: 03.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0009 · Suppen/Soßen/Desserts/Beilagen Trockenwaren
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten über ein breites Leis-tungsspektrum in der regionalen und überregionalen Gesund-heitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen des Universitätsklinikums des Saarlandes und der Medizini-schen Fakultät der Universität des Saarlandes. Diese sind in mehr als 100 Gebäuden unterge-bracht, die in Pavillonbauweise angeordnet sind. Jährlich werden im UKS über 50.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt und versorgt. Die Speisenversorgung der Patienten, der rd. 6.000 Mitarbeiter und der Besucher erfolgt über eine Zentralküche, die der Abteilung III.E - Verpflegungsmanagement im Dezernat III - Wirtschaft zugeordnet ist. Bei dieser vorliegenden Vergabe handelt es sich um Lebensmittel für die Mitarbeiterverpflegung, die Verpflegung der Besucher sowie UKS-Catering. Das Artikelspektrum wird in 15 Lose unterteilt. Die Lose umfassen folgende Warengruppen: Losaufteilung: Los 1 - Metzgerei-Waren Los 2 - Frischobst & -gemüse Los 3 - Feinkostsalate & AntiPasti Los 4 - Fisch & Meeresfrüchte Los 5 - MoPro, Käse, Fette, Eierprodukte Los 6 - (Speise-)Eis Los 7 - Tiefkühlware Los 8 - Trockenlager Los 9 - Suppen/Soßen/Desserts/Beilagen Trockenwaren Los 10 - HighConvenience Los 11 - Kaffee & -maschinenprodukte Los 12 - Tee Los 13 - Getränke I - Allgemein Los 14 - Getränke II - Coca Cola Produkte Los 15 - Getränke III - Mineralwasser Palettenware
Frist: 03.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0010 · HighConvenience
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten über ein breites Leis-tungsspektrum in der regionalen und überregionalen Gesund-heitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen des Universitätsklinikums des Saarlandes und der Medizini-schen Fakultät der Universität des Saarlandes. Diese sind in mehr als 100 Gebäuden unterge-bracht, die in Pavillonbauweise angeordnet sind. Jährlich werden im UKS über 50.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt und versorgt. Die Speisenversorgung der Patienten, der rd. 6.000 Mitarbeiter und der Besucher erfolgt über eine Zentralküche, die der Abteilung III.E - Verpflegungsmanagement im Dezernat III - Wirtschaft zugeordnet ist. Bei dieser vorliegenden Vergabe handelt es sich um Lebensmittel für die Mitarbeiterverpflegung, die Verpflegung der Besucher sowie UKS-Catering. Das Artikelspektrum wird in 15 Lose unterteilt. Die Lose umfassen folgende Warengruppen: Losaufteilung: Los 1 - Metzgerei-Waren Los 2 - Frischobst & -gemüse Los 3 - Feinkostsalate & AntiPasti Los 4 - Fisch & Meeresfrüchte Los 5 - MoPro, Käse, Fette, Eierprodukte Los 6 - (Speise-)Eis Los 7 - Tiefkühlware Los 8 - Trockenlager Los 9 - Suppen/Soßen/Desserts/Beilagen Trockenwaren Los 10 - HighConvenience Los 11 - Kaffee & -maschinenprodukte Los 12 - Tee Los 13 - Getränke I - Allgemein Los 14 - Getränke II - Coca Cola Produkte Los 15 - Getränke III - Mineralwasser Palettenware
Frist: 03.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0011 · Kaffee & -maschinenprodukte
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten über ein breites Leis-tungsspektrum in der regionalen und überregionalen Gesund-heitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen des Universitätsklinikums des Saarlandes und der Medizini-schen Fakultät der Universität des Saarlandes. Diese sind in mehr als 100 Gebäuden unterge-bracht, die in Pavillonbauweise angeordnet sind. Jährlich werden im UKS über 50.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt und versorgt. Die Speisenversorgung der Patienten, der rd. 6.000 Mitarbeiter und der Besucher erfolgt über eine Zentralküche, die der Abteilung III.E - Verpflegungsmanagement im Dezernat III - Wirtschaft zugeordnet ist. Bei dieser vorliegenden Vergabe handelt es sich um Lebensmittel für die Mitarbeiterverpflegung, die Verpflegung der Besucher sowie UKS-Catering. Das Artikelspektrum wird in 15 Lose unterteilt. Die Lose umfassen folgende Warengruppen: Losaufteilung: Los 1 - Metzgerei-Waren Los 2 - Frischobst & -gemüse Los 3 - Feinkostsalate & AntiPasti Los 4 - Fisch & Meeresfrüchte Los 5 - MoPro, Käse, Fette, Eierprodukte Los 6 - (Speise-)Eis Los 7 - Tiefkühlware Los 8 - Trockenlager Los 9 - Suppen/Soßen/Desserts/Beilagen Trockenwaren Los 10 - HighConvenience Los 11 - Kaffee & -maschinenprodukte Los 12 - Tee Los 13 - Getränke I - Allgemein Los 14 - Getränke II - Coca Cola Produkte Los 15 - Getränke III - Mineralwasser Palettenware
Frist: 03.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0012 · Tee
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten über ein breites Leis-tungsspektrum in der regionalen und überregionalen Gesund-heitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen des Universitätsklinikums des Saarlandes und der Medizini-schen Fakultät der Universität des Saarlandes. Diese sind in mehr als 100 Gebäuden unterge-bracht, die in Pavillonbauweise angeordnet sind. Jährlich werden im UKS über 50.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt und versorgt. Die Speisenversorgung der Patienten, der rd. 6.000 Mitarbeiter und der Besucher erfolgt über eine Zentralküche, die der Abteilung III.E - Verpflegungsmanagement im Dezernat III - Wirtschaft zugeordnet ist. Bei dieser vorliegenden Vergabe handelt es sich um Lebensmittel für die Mitarbeiterverpflegung, die Verpflegung der Besucher sowie UKS-Catering. Das Artikelspektrum wird in 15 Lose unterteilt. Die Lose umfassen folgende Warengruppen: Losaufteilung: Los 1 - Metzgerei-Waren Los 2 - Frischobst & -gemüse Los 3 - Feinkostsalate & AntiPasti Los 4 - Fisch & Meeresfrüchte Los 5 - MoPro, Käse, Fette, Eierprodukte Los 6 - (Speise-)Eis Los 7 - Tiefkühlware Los 8 - Trockenlager Los 9 - Suppen/Soßen/Desserts/Beilagen Trockenwaren Los 10 - HighConvenience Los 11 - Kaffee & -maschinenprodukte Los 12 - Tee Los 13 - Getränke I - Allgemein Los 14 - Getränke II - Coca Cola Produkte Los 15 - Getränke III - Mineralwasser Palettenware
Frist: 03.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0013 · Getränke I - Allgemein
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten über ein breites Leis-tungsspektrum in der regionalen und überregionalen Gesund-heitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen des Universitätsklinikums des Saarlandes und der Medizini-schen Fakultät der Universität des Saarlandes. Diese sind in mehr als 100 Gebäuden unterge-bracht, die in Pavillonbauweise angeordnet sind. Jährlich werden im UKS über 50.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt und versorgt. Die Speisenversorgung der Patienten, der rd. 6.000 Mitarbeiter und der Besucher erfolgt über eine Zentralküche, die der Abteilung III.E - Verpflegungsmanagement im Dezernat III - Wirtschaft zugeordnet ist. Bei dieser vorliegenden Vergabe handelt es sich um Lebensmittel für die Mitarbeiterverpflegung, die Verpflegung der Besucher sowie UKS-Catering. Das Artikelspektrum wird in 15 Lose unterteilt. Die Lose umfassen folgende Warengruppen: Losaufteilung: Los 1 - Metzgerei-Waren Los 2 - Frischobst & -gemüse Los 3 - Feinkostsalate & AntiPasti Los 4 - Fisch & Meeresfrüchte Los 5 - MoPro, Käse, Fette, Eierprodukte Los 6 - (Speise-)Eis Los 7 - Tiefkühlware Los 8 - Trockenlager Los 9 - Suppen/Soßen/Desserts/Beilagen Trockenwaren Los 10 - HighConvenience Los 11 - Kaffee & -maschinenprodukte Los 12 - Tee Los 13 - Getränke I - Allgemein Los 14 - Getränke II - Coca Cola Produkte Los 15 - Getränke III - Mineralwasser Palettenware
Frist: 03.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0014 · Getränke II - Coca Cola Produkte
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten über ein breites Leis-tungsspektrum in der regionalen und überregionalen Gesund-heitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen des Universitätsklinikums des Saarlandes und der Medizini-schen Fakultät der Universität des Saarlandes. Diese sind in mehr als 100 Gebäuden unterge-bracht, die in Pavillonbauweise angeordnet sind. Jährlich werden im UKS über 50.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt und versorgt. Die Speisenversorgung der Patienten, der rd. 6.000 Mitarbeiter und der Besucher erfolgt über eine Zentralküche, die der Abteilung III.E - Verpflegungsmanagement im Dezernat III - Wirtschaft zugeordnet ist. Bei dieser vorliegenden Vergabe handelt es sich um Lebensmittel für die Mitarbeiterverpflegung, die Verpflegung der Besucher sowie UKS-Catering. Das Artikelspektrum wird in 15 Lose unterteilt. Die Lose umfassen folgende Warengruppen: Losaufteilung: Los 1 - Metzgerei-Waren Los 2 - Frischobst & -gemüse Los 3 - Feinkostsalate & AntiPasti Los 4 - Fisch & Meeresfrüchte Los 5 - MoPro, Käse, Fette, Eierprodukte Los 6 - (Speise-)Eis Los 7 - Tiefkühlware Los 8 - Trockenlager Los 9 - Suppen/Soßen/Desserts/Beilagen Trockenwaren Los 10 - HighConvenience Los 11 - Kaffee & -maschinenprodukte Los 12 - Tee Los 13 - Getränke I - Allgemein Los 14 - Getränke II - Coca Cola Produkte Los 15 - Getränke III - Mineralwasser Palettenware
Frist: 03.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0015 · Getränke III - Mineralwasser Palettenware
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten über ein breites Leis-tungsspektrum in der regionalen und überregionalen Gesund-heitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen des Universitätsklinikums des Saarlandes und der Medizini-schen Fakultät der Universität des Saarlandes. Diese sind in mehr als 100 Gebäuden unterge-bracht, die in Pavillonbauweise angeordnet sind. Jährlich werden im UKS über 50.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt und versorgt. Die Speisenversorgung der Patienten, der rd. 6.000 Mitarbeiter und der Besucher erfolgt über eine Zentralküche, die der Abteilung III.E - Verpflegungsmanagement im Dezernat III - Wirtschaft zugeordnet ist. Bei dieser vorliegenden Vergabe handelt es sich um Lebensmittel für die Mitarbeiterverpflegung, die Verpflegung der Besucher sowie UKS-Catering. Das Artikelspektrum wird in 15 Lose unterteilt. Die Lose umfassen folgende Warengruppen: Losaufteilung: Los 1 - Metzgerei-Waren Los 2 - Frischobst & -gemüse Los 3 - Feinkostsalate & AntiPasti Los 4 - Fisch & Meeresfrüchte Los 5 - MoPro, Käse, Fette, Eierprodukte Los 6 - (Speise-)Eis Los 7 - Tiefkühlware Los 8 - Trockenlager Los 9 - Suppen/Soßen/Desserts/Beilagen Trockenwaren Los 10 - HighConvenience Los 11 - Kaffee & -maschinenprodukte Los 12 - Tee Los 13 - Getränke I - Allgemein Los 14 - Getränke II - Coca Cola Produkte Los 15 - Getränke III - Mineralwasser Palettenware
Frist: 03.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
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nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 393343-2025
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