TED·500035-2026·Schließt in 28 Tagen

Rahmenvertrag zur Lieferung von Schulmöbeln für Düsseldorfer Schulen

Möbel und AusstattungBildungswesenÖffentliche VerwaltungBildungswesenSchulmoebelRahmenvertragOeffentliche VerwaltungMoebellieferungDuesseldorf
Auftragswert
~€500k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
17. Aug. 2026
28 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung verschiedener Schulmöbel aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt, die Tisch-Sitz-Klappkombinationen, Stapelbänke sowie mobile Kissenwagen umfassen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvertrag Schulmöbel an Düsseldorfer Schulen

VergabeHero-Einschätzung

Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht einen Lieferanten für diverse Schulmöbel, um den Bedarf an ihren Bildungseinrichtungen zu decken. Der Auftrag ist in drei separate Lose gegliedert: Los 1 umfasst Tisch-Sitz-Klappkombinationen, Los 2 beinhaltet Stapelbänke in verschiedenen Höhen und Los 3 betrifft mobile Kissenwagen. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, werden die Möbel bei Bedarf über einen festgelegten Zeitraum abgerufen. Der Zuschlag wird rein über den Preis entschieden, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot mit den geringsten Kosten den Auftrag erhält.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlussgründen
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
  • Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
  • Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.

Lose

Aufteilung in Lose

3 Lote
LOT-0001Los 1: Tisch-Sitz-Klappkombinationen

Lieferung von Tisch-Bank-Klappkombination und Tisch-Hocker-Klappkombination

CPV 39100000, 39160000Frist 17. Aug. 2026
LOT-0002Los 2: Stapelbänke

Lieferung von Stapelbänken verschiedener Höhe

CPV 39100000, 39160000Frist 17. Aug. 2026
LOT-0003Los 3: Mobile Kissenwagen

Lieferung von Mobilen Kissenwagen

CPV 39100000, 39160000Frist 17. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
  • price

    Preis

    100%
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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