Rahmenvertrag für Rangiergeräte

Was wird ausgeschrieben
Die DB InfraGO AG schreibt einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Rangiergeräten aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung technischer Geräte für den Rangierbetrieb im Bereich Fahrweg. Die Laufzeit und das genaue Volumen werden im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens spezifiziert.
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Rahmenvertrag Rangiergeräte
Die DB InfraGO AG, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn für den Betrieb der Schieneninfrastruktur, sucht einen Lieferanten für Rangiergeräte. Dabei handelt es sich um technische Hilfsmittel, die im täglichen Betrieb auf Bahnhöfen und in Rangierbahnhöfen zum Einsatz kommen, um Züge oder einzelne Wagen sicher zu bewegen. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, wird kein einmaliger Kauf getätigt, sondern eine langfristige Liefervereinbarung geschlossen, bei der die Geräte bei Bedarf abgerufen werden können. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen Eignungskriterien für öffentliche Aufträge im Sektorenbereich erfüllen, wie sie im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegt sind.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123, 124 GWB
- Einhaltung der Anforderungen nach § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
- Erfüllung der Sektorenverordnung gemäß § 51 Abs. 2 SektVO
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvertrag Rangiergeräte
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Preis
- quality
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung