Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung auf Autobahnen

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt einen Rahmenvertrag für die fachgerechte Beseitigung von Ölspuren und Betriebsmittelverunreinigungen auf Verkehrsflächen aus. Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die verschiedene Autobahnmeistereien in Ostdeutschland abdecken. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich über den Zeitraum von 2026 bis 2028.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvertrag Ölspurbeseitigung 2026-2028, Los 1 - AM Börde Los 2 - AM Plötzkau Los 3 - AM Peißen Los 4 - AM Dessau Los 5 - AM Weißenfels Los 6 - AM Oberröblingen Los 7 - AM Breitenworbis Los 8 - AM Leipzig Los 9 - AM Dresden-Hellerau Los 10 - AM Dresden-Nickern
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht Dienstleister für die Reinigung von Ölspuren und Kraftstoffverunreinigungen auf Autobahnen in Ostdeutschland. Die Arbeiten fallen bei Unfällen oder technischen Defekten an und müssen gemäß geltenden Umweltrichtlinien durchgeführt werden. Der Auftrag ist in zehn regionale Lose unterteilt, die jeweils einer bestimmten Autobahnmeisterei zugeordnet sind, etwa im Raum Leipzig, Dresden oder Magdeburg. Interessierte Unternehmen können sich für eines oder mehrere dieser Gebiete bewerben. Der Vertrag läuft über zwei Jahre von 2026 bis 2028.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB
- Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Präqualifikationsnachweis oder ausgefülltes Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Aufteilung in Lose
10 LoteDie Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost beabsichtigt, Verunreinigungen auf Verkehrsflächen in ihrem Zuständigkeitsbereich, hervorgerufen durch Ölverunreinigungen, Betriebsmittel und Kraftstoffspuren fachgerecht nach den bestehenden aktuellen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, reinigen zu lassen. Es handelt sich um begrenzte Verunreinigungen auf Verkehrsflächen und in deren Seitenbereichen, die z. B. bei Unfällen, Unglücksfällen, technischen Defekten, Havarien oder sonstigen Ereignissen durch freigesetzte Öle, Kraftstoffe wie Benzin und Diesel, Betriebsmittel oder sonstige verkehrsgefährdende Stoffe für Fahrzeuge verursacht werden. Los 1 - AM Börde: Bundesautobahn: A2; Betriebskilometer von - bis: km 128,453 - km 86,000 Bundesautobahn: A14; Betriebskilometer von - bis: km 170,00 - km 304,016
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost beabsichtigt, Verunreinigungen auf Verkehrsflächen in ihrem Zuständigkeitsbereich, hervorgerufen durch Ölverunreinigungen, Betriebsmittel und Kraftstoffspuren fachgerecht nach den bestehenden aktuellen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, reinigen zu lassen. Es handelt sich um begrenzte Verunreinigungen auf Verkehrsflächen und in deren Seitenbereichen, die z. B. bei Unfällen, Unglücksfällen, technischen Defekten, Havarien oder sonstigen Ereignissen durch freigesetzte Öle, Kraftstoffe wie Benzin und Diesel, Betriebsmittel oder sonstige verkehrsgefährdende Stoffe für Fahrzeuge verursacht werden. Los 2 - AM Plötzkau: Bundesautobahn: A14; Betriebskilometer von - bis: km 127,000 - km 170,000 Bundesautobahn: A36; Betriebskilometer von - bis: km 88,050 - km 120,677
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost beabsichtigt, Verunreinigungen auf Verkehrsflächen in ihrem Zuständigkeitsbereich, hervorgerufen durch Ölverunreinigungen, Betriebsmittel und Kraftstoffspuren fachgerecht nach den bestehenden aktuellen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, reinigen zu lassen. Es handelt sich um begrenzte Verunreinigungen auf Verkehrsflächen und in deren Seitenbereichen, die z. B. bei Unfällen, Unglücksfällen, technischen Defekten, Havarien oder sonstigen Ereignissen durch freigesetzte Öle, Kraftstoffe wie Benzin und Diesel, Betriebsmittel oder sonstige verkehrsgefährdende Stoffe für Fahrzeuge verursacht werden. Los 3 - AM Peißen: Bundesautobahn: A9; Betriebskilometer von - bis: km 102,000 - km 121,689 Bundesautobahn: A14; Betriebskilometer von - bis: km 94,684 - km 127,000
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost beabsichtigt, Verunreinigungen auf Verkehrsflächen in ihrem Zuständigkeitsbereich, hervorgerufen durch Ölverunreinigungen, Betriebsmittel und Kraftstoffspuren fachgerecht nach den bestehenden aktuellen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, reinigen zu lassen. Es handelt sich um begrenzte Verunreinigungen auf Verkehrsflächen und in deren Seitenbereichen, die z. B. bei Unfällen, Unglücksfällen, technischen Defekten, Havarien oder sonstigen Ereignissen durch freigesetzte Öle, Kraftstoffe wie Benzin und Diesel, Betriebsmittel oder sonstige verkehrsgefährdende Stoffe für Fahrzeuge verursacht werden. Los 4 - AM Dessau: Bundesautobahn: A9; Betriebskilometer von - bis: km 44,870 - km 102,000
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost beabsichtigt, Verunreinigungen auf Verkehrsflächen in ihrem Zuständigkeitsbereich, hervorgerufen durch Ölverunreinigungen, Betriebsmittel und Kraftstoffspuren fachgerecht nach den bestehenden aktuellen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, reinigen zu lassen. Es handelt sich um begrenzte Verunreinigungen auf Verkehrsflächen und in deren Seitenbereichen, die z. B. bei Unfällen, Unglücksfällen, technischen Defekten, Havarien oder sonstigen Ereignissen durch freigesetzte Öle, Kraftstoffe wie Benzin und Diesel, Betriebsmittel oder sonstige verkehrsgefährdende Stoffe für Fahrzeuge verursacht werden. Los 5 - AM Weißenfels: Bundesautobahn: A9; Betriebskilometer von - bis: km 121,689 - km 167,082 Bundesautobahn: A38; Betriebskilometer von - bis: km 154,131 - km 189,553 Bundesautobahn: A143; Betriebskilometer von - bis: km 0,000 - km 8,909
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost beabsichtigt, Verunreinigungen auf Verkehrsflächen in ihrem Zuständigkeitsbereich, hervorgerufen durch Ölverunreinigungen, Betriebsmittel und Kraftstoffspuren fachgerecht nach den bestehenden aktuellen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, reinigen zu lassen. Es handelt sich um begrenzte Verunreinigungen auf Verkehrsflächen und in deren Seitenbereichen, die z. B. bei Unfällen, Unglücksfällen, technischen Defekten, Havarien oder sonstigen Ereignissen durch freigesetzte Öle, Kraftstoffe wie Benzin und Diesel, Betriebsmittel oder sonstige verkehrsgefährdende Stoffe für Fahrzeuge verursacht werden. Los 6 - AM Oberröblingen: Bundesautobahn: A38; Betriebskilometer von - bis: km 82,000 - km 154,131 Bundesautobahn: A71; Betriebskilometer von - bis: km 0,000 - km 17,200
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost beabsichtigt, Verunreinigungen auf Verkehrsflächen in ihrem Zuständigkeitsbereich, hervorgerufen durch Ölverunreinigungen, Betriebsmittel und Kraftstoffspuren fachgerecht nach den bestehenden aktuellen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, reinigen zu lassen. Es handelt sich um begrenzte Verunreinigungen auf Verkehrsflächen und in deren Seitenbereichen, die z. B. bei Unfällen, Unglücksfällen, technischen Defekten, Havarien oder sonstigen Ereignissen durch freigesetzte Öle, Kraftstoffe wie Benzin und Diesel, Betriebsmittel oder sonstige verkehrsgefährdende Stoffe für Fahrzeuge verursacht werden. Los 7 - AM Breitenworbis: Bundesautobahn: A38; Betriebskilometer von - bis: km 12,970 - km 82,000
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost beabsichtigt, Verunreinigungen auf Verkehrsflächen in ihrem Zuständigkeitsbereich, hervorgerufen durch Ölverunreinigungen, Betriebsmittel und Kraftstoffspuren fachgerecht nach den bestehenden aktuellen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, reinigen zu lassen. Es handelt sich um begrenzte Verunreinigungen auf Verkehrsflächen und in deren Seitenbereichen, die z. B. bei Unfällen, Unglücksfällen, technischen Defekten, Havarien oder sonstigen Ereignissen durch freigesetzte Öle, Kraftstoffe wie Benzin und Diesel, Betriebsmittel oder sonstige verkehrsgefährdende Stoffe für Fahrzeuge verursacht werden. Los 8 - AM Leipzig: Bundesautobahn: A14; Betriebskilometer von - bis: km 52,006 - km 94,684 Bundesautobahn: A38; Betriebskilometer von - bis: km 189,553 - km 219,348 Bundesautobahn: A72; Betriebskilometer von - bis: km 137,500 - km 172,400
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost beabsichtigt, Verunreinigungen auf Verkehrsflächen in ihrem Zuständigkeitsbereich, hervorgerufen durch Ölverunreinigungen, Betriebsmittel und Kraftstoffspuren fachgerecht nach den bestehenden aktuellen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, reinigen zu lassen. Es handelt sich um begrenzte Verunreinigungen auf Verkehrsflächen und in deren Seitenbereichen, die z. B. bei Unfällen, Unglücksfällen, technischen Defekten, Havarien oder sonstigen Ereignissen durch freigesetzte Öle, Kraftstoffe wie Benzin und Diesel, Betriebsmittel oder sonstige verkehrsgefährdende Stoffe für Fahrzeuge verursacht werden. Los 9 - AM Dresden-Hellerau: Bundesautobahn: A4; Betriebskilometer von - bis: km 12,513 - km 0,000 - km 30,561 Bundesautobahn: A13; Betriebskilometer von - bis: km 124,685 - km 151,054
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost beabsichtigt, Verunreinigungen auf Verkehrsflächen in ihrem Zuständigkeitsbereich, hervorgerufen durch Ölverunreinigungen, Betriebsmittel und Kraftstoffspuren fachgerecht nach den bestehenden aktuellen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, reinigen zu lassen. Es handelt sich um begrenzte Verunreinigungen auf Verkehrsflächen und in deren Seitenbereichen, die z. B. bei Unfällen, Unglücksfällen, technischen Defekten, Havarien oder sonstigen Ereignissen durch freigesetzte Öle, Kraftstoffe wie Benzin und Diesel, Betriebsmittel oder sonstige verkehrsgefährdende Stoffe für Fahrzeuge verursacht werden. Los 10 - AM Dresden-Nickern: Bundesautobahn: A4; Betriebskilometer von - bis: km 28,157 - km 12,513 Bundesautobahn: A17; Betriebskilometer von - bis: km 0,000 - km 44,618
Zuschlagskriterien
10 Kriterien- price100%
Preis
- price100%
Preis
- price100%
Preis
- price100%
Preis
- price100%
Preis
- price100%
Preis
- price100%
Preis
- price100%
Preis
- price100%
Preis
- price100%
Preis
Zeitplan
- 9. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung