Rahmenvertrag Monitoring häufiger Brutvögel in Bayern 2026-2029

Was wird ausgeschrieben
Das Bayerische Landesamt für Umwelt schreibt einen Rahmenvertrag für das Monitoring häufiger Brutvögel (MhB) aus. Ziel ist die Datenerhebung zur Evaluierung von Agrarumweltprogrammen und zur Erfüllung gesetzlicher Berichtspflichten, etwa für den Umweltbericht Bayern. Der Vertrag erstreckt sich über den Zeitraum von 2026 bis 2029.
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Ein Gradmesser der bayerischen Umweltpolitik ist die Aufstellung und Entwicklung von Bioindikatoren über den Zustand der Umwelt. Der Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ ist dabei bundesweit festgelegt und verpflichtet nach den Regelungen der ELER-Durchführungsverordnung zu regelmäßigen Evaluierungen. Er soll im Länder- und Bundesvergleich einsetzbar sein und wird jährlich erhoben. Datengrundlage sind die Ergebnisse des hier beauftragten „Monitoring häufiger Brutvögel“ (MhB). Der Agrarvogelindikator (Farmland-Bird-Index), der sich daraus ableiten lässt, wird direkt an die EU-Kommission berichtet. Er dient der Evaluierung der Agrarumweltprogramme. Außerdem werden entsprechende Daten für die Erfüllung der Berichtspflicht nach Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie benötigt. Eine Grundlage für den Bericht, der in sechsjährigem Turnus erstellt wird, stellt das MhB auf ausgewählten Probeflächen in Bayern dar. Die Daten bzw. Trendberechnungen aus dem MhB sind zudem für die Fortschreibung der Roten Liste unverzichtbar. Außerdem wird der Indikator für den Umweltbericht Bayern und für die neue Berichterstattung verwendet, die zur Umsetzung des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" gesetzlich verankert wurde.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Beobachtung und Zählung häufig vorkommender Brutvogelarten in Bayern. Diese Daten sind entscheidend, um den Zustand der Umwelt zu bewerten, Agrarprogramme zu prüfen und gesetzliche Berichtspflichten gegenüber der EU zu erfüllen, etwa im Rahmen des Volksbegehrens 'Rettet die Bienen'. Der Auftrag läuft als Rahmenvertrag über vier Jahre von 2026 bis 2029. Interessierte Bieter müssen ihre fachliche Eignung sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachweisen, wobei der Zuschlag rein über den Preis erfolgt.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Verpflichtungserklärung bei Einsatz von Nachunternehmern mit Eignungsleihe
- Eigenerklärung zur Nichtbeteiligung russischer Unternehmen gemäß EU-Verordnung 833/2014
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten). Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotEin Gradmesser der bayerischen Umweltpolitik ist die Aufstellung und Entwicklung von Bioindikatoren über den Zustand der Umwelt. Der Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ ist dabei bundesweit festgelegt und verpflichtet nach den Regelungen der ELER-Durchführungsverordnung zu regelmäßigen Evaluierungen. Er soll im Länder- und Bundesvergleich einsetzbar sein und wird jährlich erhoben. Datengrundlage sind die Ergebnisse des hier beauftragten „Monitoring häufiger Brutvögel“ (MhB). Der Agrarvogelindikator (Farmland-Bird-Index), der sich daraus ableiten lässt, wird direkt an die EU-Kommission berichtet. Er dient der Evaluierung der Agrarumweltprogramme. Außerdem werden entsprechende Daten für die Erfüllung der Berichtspflicht nach Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie benötigt. Eine Grundlage für den Bericht, der in sechsjährigem Turnus erstellt wird, stellt das MhB auf ausgewählten Probeflächen in Bayern dar. Die Daten bzw. Trendberechnungen aus dem MhB sind zudem für die Fortschreibung der Roten Liste unverzichtbar. Außerdem wird der Indikator für den Umweltbericht Bayern und für die neue Berichterstattung verwendet, die zur Umsetzung des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" gesetzlich verankert wurde.
Zuschlagskriterien
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Preis
Zeitplan
- 22. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung