Rahmenvertrag zur Möblierung von Mietwohnungen
Was wird ausgeschrieben
Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH vergibt einen Rahmenvertrag über die Möblierung von Mietobjekten in Berlin. Der Vertrag umfasst die Ausstattung von Bestands- und Neubauwohnungen mit Möbeln wie Betten, Schreibtische, Kleiderschränke, Kommoden, Garderoben, Esstische, Stühle und Pantryküchen in verschiedenen Ausführungen. Die Laufzeit beträgt 1440 Tage (ca. 4 Jahre), das Gesamtauftragsvolumen ist auf maximal EUR 4,21 Mio. brutto begrenzt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ist eines der sechs kommunalen Wohnungsunternehmen des Landes Berlin und zählt mit rund 82.000 Wohnungen zu den größten Vermietern Deutschlands. Durch gezielte Modernisierungsmaßnahmen und den Austausch von Möbeln sowie kompletten Wohnungseinrichtungen sorgen wir für zeitgemäßen Wohnkomfort und tragen aktiv zur qualitativen Weiterentwicklung unseres Wohnungsangebots bei. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden sowohl ausgewählte Bestandswohnungen als auch neu errichtete Wohnungen mit neuen, funktionalen und wirtschaftlich ausgewählten Einrichtungsgegenständen ausgestattet. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 17.6.2021, C-23-20) wird von einem Gesamtauftragsvolumen in Höhe von maximal EUR 4,21 Mio. brutto für die Laufzeit des Rahmenvertrages ausgegangen. Ein Anspruch auf Beauftragung in der vorgenannten Höhe kann aus dieser Mitteilung nicht abgeleitet werden. Abrufberechtigt aus dem Rahmenvertrag sind alle mit der HOWOGE im Sinne des § 15 AktG verbundene Konzernunternehmen.
Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, eines der größten kommunalen Wohnungsunternehmen Deutschlands mit rund 82.000 Wohnungen in Berlin, vergibt einen Rahmenvertrag für die Möblierung ihrer Mietobjekte. Der Vertrag umfasst die Ausstattung von Bestands- und Neubauwohnungen mit funktionalen und langlebigen Möbeln — darunter Betten, Schreibtische, Kleiderschränke, Kommoden, Garderoben, Esstische, Stühle und Pantryküchen — wobei die Ausführung je nach Wohnungs- und Zimmertyp variiert. Die Laufzeit beträgt vier Jahre, das maximale Auftragsvolumen liegt bei 4,21 Millionen Euro brutto. Abrufberechtigt sind alle Konzernunternehmen der HOWOGE nach § 15 AktG. Bieter müssen Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sowie zum Mindestlohngesetz vorlegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach §§ 123, 124 GWB (Ausschlussgründe)
- Nachweis nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Vollständige Erklärungen und Nachweise gemäß Vergabeunterlagen
- Fähigkeit zur systematischen Möblierung von Wohnungen
- Lieferung und Montage von Möbeln verschiedener Raumtypen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Siehe hierzu Formblatt "Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und nach § 19 Mindestlohngesetz" liegt den Vergabeunterlagen bei. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind vollständig abzugeben bzw. beizufügen. Die Vergabestelle wird unvollständige Angebote nicht berücksichtigen, wenn fehlende Erklärungen und/oder Nachweise bis zum Ablauf einer gesetzten Nachfrist nicht nachgereicht werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Rahmenvertrag umfasst die Ausstattung je nach Wohnungs- und Zimmertyp unter anderem Bett, Schreibtisch, Kleiderschrank, Kommode, Garderobe, Esstisch, Stühle und Pantryküche in verschiedenen Abmessungen und Ausführungsarten, die sich nach der Möblierungsplanung richten. Die neue Ausstattung soll robust, langlebig und pflegeleicht sein. Der Austausch erfolgt systematisch und umfasst alle relevanten Phasen – von der Planung über die Umsetzung bis hin zur Übergabe und späteren Nutzung.
Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung