Betonplattenerneuerung mit Schnellbeton auf BAB A7
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt einen Rahmenvertrag über die Erneuerung von Betonfahrbahnplatten mit Schnellbeton auf der BAB A7 zwischen den Anschlussstellen Bispingen und Ramelsloh. Der Auftrag umfasst ca. 4.100 m² Betondeckenerneuerung sowie ca. 1.500 m² Betonplattenheben bzw. -unterpressen. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate (720 Tage).
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Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag im Bezirk der Autobahnmeisterei Hittfeld über Betonplattenerneuerung in "Schnellbeton". Die Laufzeit beträgt 24 Monate
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Nord vergibt einen Rahmenvertrag für Betonplattenerneuerungen auf der Autobahn A7 im Bereich zwischen Bispingen und Ramelsloh in Niedersachsen. Bei dem Auftrag geht es um die Instandsetzung von Betonfahrbahnplatten mit Schnellbeton – einem Spezialbeton, der besonders schnell aushärtet und sich daher für Autobahnbaustellen eignet, bei denen der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt werden soll. Der Umfang beträgt insgesamt rund 5.600 Quadratmeter (4.100 m² Plattenneuerung plus 1.500 m² Plattanhebung/ Unterpressung). Der Vertrag läuft 24 Monate. Bieter müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen und die Sozialversicherungs- sowie Steuerpflichten ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis keine Verstöße gegen Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Eignung nach VOB/A
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvertrag mit Schnellbeton 2026-2028 Auf der BAB A7 zwischen der AS Bispingen (km 53,100) und der AS Ramelsloh (ab km 23,275) in beide Fahrtrichtungen. Der Umfang der Erneuerung in Schnellbeton beträgt ca. 4100 m² Betondeckenfelder, aufgeteilt in Plattengrößen von 5,00 m x 4,25 m bzw. in kleinere Teilstücke von Fahrbahnplatten. Der Umfang der Arbeiten Betonfahrbahnplattenheben bzw. zu unterpressen beträgt ca. 1500 m². S. Baubeschreibung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung