TED·454860-2026·Schließt in 33 Tagen

Rahmenvertrag zur Bereitstellung von Microsoft Cloud-Lizenzen

Hessen
Hofheim am Taunus, Germany·Veröffentlicht 2. Juli 2026
IT-DienstleistungenSoftwareÖffentliche VerwaltungVerkehrswesenMicrosoft CloudIt LizenzenOeffentliche VerwaltungCrm SystemAzure CloudRahmenvertrag
Auftragswert
~€2.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Aug. 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Microsoft-Cloud-Lizenzen sowie zugehörige Bereitstellungsleistungen aus. Der Vertrag dient dem Betrieb und der Weiterentwicklung der IT-Systeme des Verkehrsverbunds. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 1440 Tage, was etwa vier Jahren entspricht.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Abschluss eines Rahmenvertrages über die Bereitstellung von Microsoft-Lizenzen sowie die zugehörige lizenzbezogene Bereitstellungs- und Abwicklungsleistung für den RMV. Die Lizenzen und Verbrauchsleistungen werden für den Betrieb, die Weiterentwicklung sowie den möglichen Ausbau bestehender und zukünftiger Systeme benötigt.

VergabeHero-Einschätzung

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) sucht einen Partner für die Bereitstellung von Microsoft-Cloud-Lizenzen, insbesondere für das CRM-System und Azure-Dienste. Diese Lizenzen sind notwendig, um die IT-Infrastruktur des Verkehrsverbunds zu betreiben und für zukünftige Anforderungen auszubauen. Der Auftrag umfasst neben der reinen Lizenzlieferung auch die administrative Abwicklung der Bereitstellung. Der Rahmenvertrag ist auf eine Laufzeit von vier Jahren ausgelegt. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich über den Preis.

Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis über das Fehlen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Nachweis über das Fehlen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
  • Nachweis über das Fehlen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Vorlage des Formulars B 1.1 zur Eigenerklärung
  • Vorlage des Formulars B 5.2 bei Bietergemeinschaften oder Einbindung Dritter

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Bewerber erklären das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit Abgabe des Formulars B 1.1 der Vergabeunterlagen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied im Formular B 5.2 vorzulegen. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage B 5.2 bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rahmenvertrag: Microsoft Cloud-Lizenzen für CRM-System und Azure Plan

Rahmenvertrag: Microsoft Cloud-Lizenzen für CRM-System und Azure Plan

CPV 48445000Frist 3. Aug. 20261440 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    niedrigster Gesamtwertungspreis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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