Rahmenvertrag für LWL-Schaltarbeiten

Was wird ausgeschrieben
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) schreiben einen Rahmenvertrag für Lichtwellenleiter-Schaltarbeiten (LWL) aus. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt und wird ausschließlich nach dem Preis vergeben. Die Leistungen finden im Raum Berlin statt.
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Rahmenvertrag LWL Schaltarbeiten
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen für ihr Kommunikationsnetz einen Dienstleister für LWL-Schaltarbeiten. Dabei geht es um das fachgerechte Schalten und Verbinden von Lichtwellenleitern, die für die Datenübertragung in der Infrastruktur des öffentlichen Nahverkehrs essenziell sind. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt, wobei jedes Los einzeln vergeben wird. Die Vergabe erfolgt rein preisbasiert, das heißt, das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag. Interessierte Unternehmen müssen verschiedene Eigenerklärungen zur Eignung, etwa zum Ausschluss von Korruption oder zur Einhaltung von Mindestlohn- und Sanktionsvorgaben, vorlegen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
- Eigenerklärung zur Umsetzung der EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Russland
- Erklärung zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Erklärung zur Höhe der Versicherung: Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 11. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Aufteilung in Lose
4 LoteLWL Schaltarbeiten
LWL Schaltarbeiten
LWL Schaltarbeiten
LWL Schaltarbeiten
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price100%
Zuschlagskriterium 100% Preis auf die Nettogesamtauftragssumme
- price100%
Zuschlagskriterium 100% Preis auf die Nettogesamtauftragssumme
- price100%
Zuschlagskriterium 100% Preis auf die Nettogesamtauftragssumme
- price100%
Zuschlagskriterium 100% Preis auf die Nettogesamtauftragssumme
Zeitplan
- 17. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung