Küchen- und Mensaausstattungen für Schulen
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Küchen- und Mensaausstattungen für städtische Schulen. Der Vertrag umfasst zwei Lose: Los 1 Geschirr und Besteck sowie Los 2 Servierwagen, Speiseausgabewagen und Tablettwagen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis. Die genauen Mengen und die Vertragslaufzeit werden im Rahmenvertrag definiert.
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Rahmenvertrag Lieferung von Küchen- und Mensaaussattungen in 2 Losen
Die Stadt Düsseldorf beschafft über einen Rahmenvertrag Küchen- und Mensaausstattungen für ihre Schulen. Das bedeutet, dass verschiedene Schulen der Landeshauptstadt über einen zentralen Vertrag mit Geschirr, Besteck sowie Servier- und Tablettwagen beliefert werden sollen. Der Vertrag ist in zwei Lose aufgeteilt – einmal für Geschirr und Besteck, zum anderen für Servierwagen – sodass verschiedene Anbieter für unterschiedliche Produktgruppen bieten können. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis. Anbieter müssen die gesetzlichen Eignungsnachweise nach GWB vorweisen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eignung nach § 123 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Keine § 124 GWB Ausschlussgründe
- Nachweis der Leistungsfähigkeit
- Einhaltung Mindestlohn (MiLoG)
- Einhaltung Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
- Keine Schwarzarbeit (SchwarzArbG)
- Aufenthaltsrechtliche Compliance (§ 98c AufenthG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
2 LoteLos 1: Geschirr und Besteck
Los 2: Servierwagen/Speiseausgabewagen/Tablettwagen
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Preis
- price100%
Preis
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung