TED·527092-2026·Schließt in 32 Tagen

Rahmenvertrag zur Kraftstoffversorgung der Feuerwehr und des Rettungsdienstes

EnergieLogistikÖffentliche VerwaltungEnergieversorgungKraftstoffeFeuerwehrRettungsdienstLogistikKrisenvorsorgeOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€600k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Kraftstoffen sowie zugehörige Logistikleistungen für die Feuerwehr und den Rettungsdienst aus. Der Auftrag umfasst die Sicherstellung der Versorgung im Regelbetrieb sowie in Krisensituationen, insbesondere bei flächendeckenden Stromausfällen. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvertrag Lieferung von Kraftstoffen Feuerwehr

VergabeHero-Einschätzung

Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht einen oder mehrere Partner für die Kraftstoffversorgung ihrer Einsatzfahrzeuge. Der Auftrag beinhaltet nicht nur die reine Lieferung von Kraftstoffen, sondern auch Transport- und Logistikleistungen. Ein zentraler Punkt ist die Versorgungssicherheit im Krisenfall, etwa bei einem großflächigen Stromausfall, um die Einsatzbereitschaft von Feuerwehr und Rettungsdienst dauerhaft zu gewährleisten. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von 720 Tagen und wird an bis zu drei Auftragnehmer vergeben.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlussgründen
  • Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
  • Vorlage von Nachweisen zur Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rahmenvertrag Lieferung von Kraftstoffen Feuerwehr

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern über: • die Lieferung von Kraftstoffen, • die Durchführung von Transport- und Logistikleistungen, • sowie die Sicherstellung der Kraftstoffversorgung im Regel- und Krisenbetrieb, insbesondere bei flächendeckenden Stromausfällen ("Blackout"). Die Versorgung dient der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr, des Rettungsdienstes sowie des Bevölkerungsschutzes der Landeshauptstadt Düsseldorf.

CPV 09130000, 09134200, 09132000Frist 31. Aug. 2026720 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • quality

    Liefer- und Reaktionszeiten

    30%
  • quality

    Krisen- und Blackoutkonzept

    20%
  • price

    Preis

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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