Rahmenvertrag zur Kraftstoffversorgung der Feuerwehr und des Rettungsdienstes

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Kraftstoffen sowie zugehörige Logistikleistungen für die Feuerwehr und den Rettungsdienst aus. Der Auftrag umfasst die Sicherstellung der Versorgung im Regelbetrieb sowie in Krisensituationen, insbesondere bei flächendeckenden Stromausfällen. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage.
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Rahmenvertrag Lieferung von Kraftstoffen Feuerwehr
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht einen oder mehrere Partner für die Kraftstoffversorgung ihrer Einsatzfahrzeuge. Der Auftrag beinhaltet nicht nur die reine Lieferung von Kraftstoffen, sondern auch Transport- und Logistikleistungen. Ein zentraler Punkt ist die Versorgungssicherheit im Krisenfall, etwa bei einem großflächigen Stromausfall, um die Einsatzbereitschaft von Feuerwehr und Rettungsdienst dauerhaft zu gewährleisten. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von 720 Tagen und wird an bis zu drei Auftragnehmer vergeben.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlussgründen
- Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Vorlage von Nachweisen zur Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern über: • die Lieferung von Kraftstoffen, • die Durchführung von Transport- und Logistikleistungen, • sowie die Sicherstellung der Kraftstoffversorgung im Regel- und Krisenbetrieb, insbesondere bei flächendeckenden Stromausfällen ("Blackout"). Die Versorgung dient der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr, des Rettungsdienstes sowie des Bevölkerungsschutzes der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality30%
Liefer- und Reaktionszeiten
- quality20%
Krisen- und Blackoutkonzept
- price50%
Preis
Zeitplan
- 30. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung