Rahmenvertrag Landschaftsbau und -pflege für das Projekt Stuttgart 21 / Neubaustrecke

Was wird ausgeschrieben
Die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH schreibt einen Rahmenvertrag für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen aus. Der Auftrag umfasst die Herstellung, Umsetzung und Pflege von Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen sowie artenschutzrechtliche Mahdarbeiten entlang der Gleisanlagen. Die Leistungen basieren auf behördlichen Auflagen und Planfeststellungsbeschlüssen für das Großprojekt Stuttgart 21.
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Gegenstand des Rahmenvertrags Landschaftsbau & -pflege sind die Herstellung, Umsetzung und Pflege von landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen (LBP-Maßnahmen) sowie weiterer Maßnahmen aus der Eingriffsregelung, dem Arten- und Naturschutz. Hierzu zählen unter anderem temporäre und langfristige Ausgleichs-, Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Vergrämungsmahdarbeiten entlang befahrener Gleisanlagen aus artenschutzrechtlichen Gründen. Grundlage der auszuführenden Leistungen sind behördliche Genehmigungen, Planfeststellungsbeschlüsse, Auflagen aus Naturschutz- und Artenschutzverfahren sowie projektspezifisch entwickelte Schutz- und Pflegekonzepte. Der Bedarf umfasst sowohl kurzfristig umzusetzende temporäre Maßnahmen als auch langfristige Maßnahmen einschließlich Herstellung, Fertigstellungspflege und mehrjähriger Entwicklungspflege. Ziel ist die fachgerechte und rechtskonforme Umsetzung der festgelegten Umwelt- und Naturschutzanforderungen.
Die Deutsche Bahn sucht für das Großprojekt Stuttgart 21 einen Partner für landschaftspflegerische Arbeiten. Dabei geht es um die Umsetzung von Naturschutzauflagen, wie zum Beispiel das Anlegen von Ausgleichsflächen oder spezielle Mäharbeiten entlang der Gleise, um Tiere zu schützen. Der Auftrag ist als Rahmenvertrag angelegt, was bedeutet, dass Leistungen über einen längeren Zeitraum bei Bedarf abgerufen werden. Die Arbeiten müssen strengen behördlichen Vorgaben und Naturschutzkonzepten entsprechen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: S21/NBS, alle PA, DKS, RV Landschaftsbau & -pflege)
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Eignungsnachweis gemäß § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
- Beachtung der Sektorenverordnung § 51 Abs. 2 SektVO
- Nachweis der Eignung gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand des Rahmenvertrags Landschaftsbau & -pflege sind die Herstellung, Umsetzung und Pflege von landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen (LBP-Maßnahmen) sowie weiterer Maßnahmen aus der Eingriffsregelung, dem Arten- und Naturschutz. Hierzu zählen unter anderem temporäre und langfristige Ausgleichs-, Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Vergrämungsmahdarbeiten entlang befahrener Gleisanlagen aus artenschutzrechtlichen Gründen. Grundlage der auszuführenden Leistungen sind behördliche Genehmigungen, Planfeststellungsbeschlüsse, Auflagen aus Naturschutz- und Artenschutzverfahren sowie projektspezifisch entwickelte Schutz- und Pflegekonzepte. Der Bedarf umfasst sowohl kurzfristig umzusetzende temporäre Maßnahmen als auch langfristige Maßnahmen einschließlich Herstellung, Fertigstellungspflege und mehrjähriger Entwicklungspflege. Ziel ist die fachgerechte und rechtskonforme Umsetzung der festgelegten Umwelt- und Naturschutzanforderungen.
Zuschlagskriterien
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Preis
Zeitplan
- 15. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung