Rahmenvertrag zur Entsorgung und Verwertung von Klärschlamm aus der Kläranlage Zarrentin

Was wird ausgeschrieben
Der Abwasserzweckverband Sude-Schaale schreibt die Entsorgung von jährlich ca. 2.500 Tonnen Klärschlamm aus der Kläranlage Zarrentin aus. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Leistungen umfassen Transport, Zwischenlagerung sowie die landwirtschaftliche oder thermische Verwertung.
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Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Übernahme, den Transport, die Zwischenlagerung sowie die ordnungsgemäße und rechtskonforme Verwertung bzw. Entsorgung von stabilisiertem Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserbehandlung der Kläranlage Zarrentin für eine Grundlaufzeit von zwei Jahren (01.01.2027 bis 31.12.2028) mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Die Leistung umfasst insbesondere die Gestellung von Wechselsattelmulden, die Übernahme des Klärschlamms an der Kläranlage, den Transport, die Zwischenlagerung sowie die anschließende landwirtschaftliche oder thermische Verwertung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus sind sämtliche erforderlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten nach den geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen zu erfüllen. Die geschätzte Jahresmenge beträgt ca. 2.500 Tonnen stabilisierten Klärschlamms mit einem Feststoffgehalt von üblicherweise 18 % ± 3 %. Die tatsächliche Verwertung (landwirtschaftlich oder thermisch) erfolgt im Rahmen der Vertragsausführung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und den jeweils vorliegenden Klärschlammuntersuchungen. Die geschätzte Gesamtmenge über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt ca. 10.000 Tonnen.
Der Abwasserzweckverband Sude-Schaale sucht einen Dienstleister für die fachgerechte Entsorgung von Klärschlamm aus der Kläranlage in Zarrentin. Der Auftrag umfasst den gesamten Prozess: von der Bereitstellung der Transportbehälter über die Abholung und Zwischenlagerung bis hin zur finalen Verwertung, die entweder landwirtschaftlich oder thermisch erfolgen kann. Der Vertrag läuft zunächst über zwei Jahre und kann bei Bedarf um zwei weitere Jahre verlängert werden, wobei insgesamt mit einer Entsorgungsmenge von etwa 10.000 Tonnen gerechnet wird. Bieter müssen die Einhaltung gesetzlicher Standards und abfallrechtlicher Dokumentationspflichten sicherstellen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124
- Nachweis der Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Darüber hinaus sind Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen nach den einschlägigen nationalen Vorschriften (insbesondere Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz) zu machen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung entsprechend Formblatt 124 zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. - Unternehmensbezogene Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise. - Leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote betreffen, sind ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand des Auftrags ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Übernahme, den Transport, die Zwischenlagerung sowie die ordnungsgemäße und rechtskonforme Verwertung bzw. Entsorgung von stabilisiertem Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserbehandlung der Kläranlage Zarrentin für eine Grundlaufzeit von zwei Jahren (01.01.2027 bis 31.12.2028) mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Die Leistung umfasst insbesondere die Gestellung von Wechselsattelmulden, die Übernahme des Klärschlamms an der Kläranlage, den Transport, die Zwischenlagerung sowie die anschließende landwirtschaftliche oder thermische Verwertung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus sind sämtliche erforderlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten nach den geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen zu erfüllen. Die geschätzte Jahresmenge beträgt ca. 2.500 Tonnen stabilisierten Klärschlamms mit einem Feststoffgehalt von üblicherweise 18 % ± 3 %. Die tatsächliche Verwertung (landwirtschaftlich oder thermisch) erfolgt im Rahmen der Vertragsausführung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und den jeweils vorliegenden Klärschlammuntersuchungen. Die geschätzte Gesamtmenge über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt ca. 10.000 Tonnen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Die Angebotswertung erfolgt anhand eines Gesamtpreises. Dieser wird aus den angebotenen Einheitspreisen der Leistungspositionen unter Anwendung der in den Vergabeunterlagen festgelegten Mengenansätze ermittelt. Das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält unter Einhaltung der Eignungskriterien den Zuschlag.
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung