TED·262309-2026

Rahmenvertrag für JFrog Enterprise Softwarelizenzen

DRV Bund EinkaufsmanagementBerlin, GermanyVeröffentlicht 17. Apr. 2026
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
30. Apr. 2026
-29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) schreibt einen Rahmenvertrag zur Überlassung von JFrog Enterprise Softwarelizenzen aus. Bei JFrog handelt es sich um eine DevOps-Plattform für Software-Artifact-Management und Binary Repository Management. Der Vertrag ist als Überlassungsvertrag Typ B (Leasing/Miete) angelegt und umfasst die befristete Überlassung der Lizenzen. Es handelt sich um eine Lieferleistung (supplies) mit einem Los.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Abschluss eins Überlassungsvertrages Typ B

VergabeHero-Einschätzung

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) vergibt einen Rahmenvertrag über die zeitlich begrenzte Überlassung von JFrog Enterprise Lizenzen. JFrog ist eine Enterprise-Software für DevOps-Teams zur Verwaltung von Software-Artifacts und Binärdateien im gesamten Software-Lebenszyklus. Der Vertrag ist als Überlassungsvertrag Typ B angelegt, was auf ein Miet- oder Leasingmodell für Softwarelizenzen hindeutet. Bewerber müssen die Eignungsvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB nachweisen und eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorlegen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: DRV Bund Einkaufsmanagement)

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Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis der Eignung durch Eigenerklärung gemäß §§ 123 bis 126 GWB
  • Keine Ausschlussgründe nach § 108f StGB (Interessenwahrnehmung)
  • Befristete Überlassung der JFrog Enterprise Lizenzen (Überlassungsvertrag Typ B)
  • Bieter muss die Bereitstellung von Enterprise-Softwarelizenzen nachweisen können

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen. Unzulässige Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB) keine

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rahmenvertrag JFROG Enterprise

Abschluss eins Überlassungsvertrages Typ B für die befristete Überlassung der Lizenzen JFrog.

CPV 48000000Frist 30. Apr. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Apr. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link