Rahmenvertrag für Wirtschaftsprüfungsleistungen der Stadtwerke Erfurt Gruppe

Was wird ausgeschrieben
Die SWE Service GmbH schreibt einen Rahmenvertrag für Wirtschaftsprüfungsleistungen für den gesamten SWE-Konzern aus. Der Auftrag umfasst die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen sowie weitere prüfungsnahe Dienstleistungen für verschiedene Tochtergesellschaften. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag ohne Mindestabnahmemenge oder Exklusivität, bei dem Einzelabrufe jährlich erfolgen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Wirtschaftsprüfungsleistungen für die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH sowie weiteren abrufberechtigten Unternehmen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt zentral durch die SWE Service GmbH als Beschaffungsstelle und Bedarfsträgerin. Die im Rahmen des Vertrages zu erbringenden Leistungen umfassen die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen, gegebenenfalls einschließlich der Prüfung von Lageberichten, sowie weitere im Zusammenhang mit gesetzlichen, gesellschaftsrechtlichen oder gremienbezogenen Anforderungen stehende Wirtschaftsprüfungsleistungen, soweit diese im Einzelabruf beauftragt werden. Die Leistungen sind für Unternehmen aus dem Konzernumfeld der Stadtwerke Erfurt Gruppe zu erbringen, die in unterschiedlichen Geschäftsfeldern tätig sind, insbesondere in den Bereichen Versorgung, Umwelt, Mobilität, Service und Freizeit. Hieraus können sich unterschiedliche Anforderungen an Prüfungsumfang, Prüfungsplanung, Abstimmungsprozesse und Berichtserstattung ergeben. Der Vertrag wird als Rahmenvertrag ohne Mindestabnahmemenge geschlossen. Die konkrete Beauftragung erfolgt jährlich im Wege von Einzelabrufen und steht unter dem Vorbehalt der jeweiligen Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien, insbesondere Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht; ein Umsatz- oder Abrufversprechen wird ausdrücklich nicht abgegeben. Ferner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zuständigen Gremien berechtigt bleiben, auch andere Wirtschaftsprüfer zu beauftragen. Eine Exklusivität des Rahmenvertrags besteht daher nicht. Der Rahmenvertrag begründet lediglich die Grundlage für künftige Einzelbeauftragungen, ohne dass hieraus eine verbindliche Verpflichtung zur Beauftragung in einem bestimmten Umfang folgt.
Die Stadtwerke Erfurt suchen einen Wirtschaftsprüfer für ihren Konzern, der die jährlichen Abschlussprüfungen für die verschiedenen Tochtergesellschaften in Bereichen wie Energieversorgung, Mobilität und Freizeit übernimmt. Der Auftrag ist als Rahmenvertrag gestaltet, das heißt, es gibt keine feste Abnahmegarantie und der Auftraggeber kann bei Bedarf auch andere Prüfer beauftragen. Die Beauftragung erfolgt jährlich durch Einzelabrufe, wobei die Qualität der Expertise und der Preis gleichermaßen in die Bewertung einfließen. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Prüfung von kommunalen Versorgungsunternehmen mitbringen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Einhaltung der Ausschlussgründe nach § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung verwiesen. Der Auftraggeber behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise, soweit gesetzlich zulässig, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand des Loses ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen für die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH sowie die in den Vergabeunterlagen benannten abrufberechtigten Unternehmen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen einschließlich der damit zusammenhängenden Berichts- und Bestätigungsleistungen sowie gegebenenfalls weiterer betriebswirtschaftlicher Prüfungsleistungen, soweit diese im Einzelfall beauftragt werden. Die Beauftragung erfolgt jeweils anlass- und bedarfsbezogen auf Grundlage der Beschlüsse der zuständigen Gremien, insbesondere des Aufsichtsrats oder der Gesellschafterversammlung. Der Rahmenvertrag begründet weder eine Mindestabnahme noch einen Anspruch auf ein bestimmtes Auftrags- oder Umsatzvolumen. Eine Exklusivität besteht nicht.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price40%
Gesamtpreis, der sich aus allen Festpreisen pro zu prüfenden Unternehmen zusammensetzt.
- quality60%
Qualität/Branchenexpertise/Zusammenarbeit
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung