Rahmenvertrag für Cisco IT-Netzwerk- und Sicherheitsinfrastruktur

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Angermünde schreibt einen vierjährigen Rahmenvertrag zur Beschaffung, Installation und Wartung von Cisco-Netzwerkkomponenten und Sicherheitslösungen aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung von Hardware, Softwarelizenzen sowie begleitende Dienstleistungen wie Konfiguration und Support. Die Laufzeit beträgt 1460 Tage ohne Verlängerungsoption.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Angermünde beabsichtigt den Abschluss eines herstellerspezifischen Rahmenvertrages über die Beschaffung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Produkten des Herstellers Cisco Systems GmbH sowie hiermit verbundener Dienstleistungen (Konfiguration, Migration, Beratung, Support). Die Beschaffung dient der Erweiterung, Erneuerung und dem laufenden Betrieb der bestehenden Cisco-Netzwerk- und Sicherheitsinfrastruktur. Vertragslaufzeit: vier Jahre, ohne Verlängerungsoption.
Die Stadt Angermünde sucht einen IT-Dienstleister für die Erneuerung und den Betrieb ihrer bestehenden Netzwerk- und Sicherheitsinfrastruktur. Da die Stadt bereits Cisco-Produkte einsetzt, ist der Rahmenvertrag herstellerspezifisch auf Cisco-Lösungen ausgelegt, inklusive der Verwaltung über die Cisco-Meraki-Plattform. Der Auftrag beinhaltet neben der Hardwarelieferung auch die Installation, Konfiguration und den laufenden Support über einen Zeitraum von vier Jahren. Bieter müssen darauf achten, dass preisrelevante Unterlagen wie das Preisblatt zwingend vollständig mit dem Angebot eingereicht werden müssen, da diese nicht nachgefordert werden können.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Vollständige Einreichung des Preisblatts/Musterwarenkorbs mit dem Angebot
- Nachweis der Eignung gemäß VgV
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe des § 56 VgV nur eingeschränkt. Fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Eigenerklärungen und Nachweise (insbesondere zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie sonstige unternehmensbezogene Bescheinigungen) können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden. Ausgeschlossen ist die Nachforderung dagegen für Unterlagen und Angaben, die die Wirtschaftlichkeit des Angebots betreffen, insbesondere den Angebotspreis sowie die im Preisblatt (Anlage 3, Musterwarenkorb) einzutragenden Rabatte und Wertungspreise, sowie für sonstige leistungsbezogene, wertungsrelevante Angaben des Angebots (§ 56 Abs. 3 VgV). Diese angebotsrelevanten Unterlagen müssen vollständig mit dem Angebot eingereicht werden; eine nachträgliche Vervollständigung oder Änderung nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen, da hierdurch die Wettbewerbsgleichheit der Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB) beeinträchtigt und eine nachträgliche Verbesserung der Wettbewerbsposition ermöglicht würde.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stadt Angermünde betreibt ihre Netzwerk- und IT-Sicherheitsinfrastruktur bereits auf Basis von Produkten und Lösungen des Herstellers Cisco Systems. Hierzu gehören insbesondere aktive Netzwerkkomponenten (Switches), Firewall-Systeme sowie die hierfür erforderlichen Softwarelizenzen und Wartungs- bzw. Supportleistungen. Die gesamte LAN-Technik wird zentral über die Managementplattform Cisco-Meraki verwaltet. Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Beschaffung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme sowie erforderliche Support- und Serviceleistungen für Produkte und Lösungen des Herstellers Cisco Systems GmbH. Hierzu zählen insbesondere Netzwerk-, Sicherheits- und Kommunikationskomponenten sowie zugehörige Software- und Lizenzkomponenten aus den Produktkategorien Cisco Catalyst Switching, Cisco Nexus, Cisco Router, Cisco Wireless, Cisco Meraki, Cisco Security sowie zugehöriges Zubehör. Aktuell ist nicht abschließend absehbar, welche konkreten Produkte und Modelle für den weiteren Ausbau, die Erneuerung und den Betrieb der bestehenden IT- und Netzwerkinfrastruktur im Einzelnen benötigt werden. Der Rahmenvertrag soll daher eine hohe Flexibilität bei der Beschaffung von Produkten und Leistungen innerhalb des Cisco-Portfolios gewährleisten, um auf zukünftige technische Anforderungen, Wachstumsphasen der IT-Infrastruktur sowie kurzfristige Beschaffungs- und Erweiterungsbedarfe reagieren zu können. Konkret vorgesehen ist neben der Ablösung und Erweiterung der Bestandsinfrastruktur am Hauptstandort und den drei bestehenden Nebenstellen die Anbindung von rund 16 weiteren Standorten im Stadtgebiet, darunter ein geplanter Bauhof sowie ein zusätzliches Verwaltungsgebäude. Alle angebotenen Systeme müssen sich vollständig in die bestehende Cisco-Meraki-Architektur integrieren lassen; dies umfasst die Integration in die vorhandenen Management-, Sicherheits- und Supportprozesse sowie die Kompatibilität mit den eingesetzten Cisco-Systemen auf Hard-, Software- und Firmware-Ebene. LAN-Switches müssen redundant an die vorhandenen Cisco-Switches anbindbar sein. Graumarktware, Refurbished-Produkte, Gebrauchtware sowie Produkte ohne Herstellersupport oder ohne vollständige Integration in die bestehende Cisco-Meraki-Umgebung sind nicht zulässig. Die Verwendung von Produkten desselben Herstellers gewährleistet die technische Interoperabilität, die Nutzung bestehender Management- und Sicherheitskonzepte, die Aufrechterhaltung des Herstellersupports sowie die Vermeidung unverhältnismäßiger Migrations-, Integrations- und Schulungsaufwände.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price1%
Wertungsgrundlage ist der in Anlage 3 (Preisblatt) enthaltene Musterwarenkorb. Für jede Position des Musterwarenkorbs wird aus dem jeweils gültigen Herstellerlistenpreis der offiziellen Cisco Deutschland Preisliste und dem vom Bieter angebotenen Rabatt ein Wertungspreis ermittelt. Der Gesamtwertungspreis ergibt sich aus der Summe der Wertungspreise aller Positionen des Musterwarenkorbs. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwertungspreis. Die vom Bieter angebotenen Listenpreisrabatte der jeweiligen Produktkategorien gelten für die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrages als bindend und werden jeweils auf den zum Zeitpunkt des Einzelabrufs gültigen Herstellerlistenpreis angewendet. Der Gesamtwertungspreis dient ausschließlich der Ermittlung des Zuschlags und hat keinen Einfluss auf das im Preisblatt festgelegte maximale Abnahme- und Beschaffungsvolumen des Rahmenvertrages.
Zeitplan
- 4. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung