TED·347598-2026

Rahmenvertrag für Grafikerleistungen und Kommunikationsdesign

degewo AGBerlin, GermanyVeröffentlicht 21. Mai 2026
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die degewo AG schreibt einen Rahmenvertrag für umfassende Grafikerleistungen aus, die sowohl digitale als auch Print-Medien abdecken. Der Leistungsumfang reicht von der Konzeption und Bildrecherche bis hin zur Druckabwicklung und Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards. Ziel ist die Sicherstellung eines einheitlichen, emotionalen und nahbaren Markenauftritts des kommunalen Wohnungsunternehmens.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Mit über 100 Jahren Erfahrung bringt degewo als kommunales Wohnungsunternehmen zusammen, was zusammengehört: bezahlbaren Wohnraum und das echte Zuhausegefühl. Für über 150.000 Menschen in fast 82.000 Wohnungen schafft das Unternehmen ein Zuhause, das weit über vier Wände hinausgeht. Dabei vereint degewo starke Gemeinschaft mit sozialem Engagement und richtet den Fokus auf Klimaneutralität bis 2045. Mit einer einheitlichen und ansprechenden Grafik sprechen wir unsere Zielgruppen an und schaffen einen Wiedererkennungswert. Inhalte sollen damit anschaulich und informativ, aber auch in besonderem Maße emotional und nahbar vermittelt werden, um die Identität und Grundsätze von degewo authentisch widerzuspiegeln. Hierfür suchen wir einen Partner der folgende Leistungen für digitale und Print­Produkte erbringt: ­ Konzeption und Entwurf von Grafikleistungen nach Briefing ­ Bildrecherche ­ Textentwicklung ­ Einhaltung unseres degewo­Layouts ­ Beachtung der Barrierefreiheit ­ Projektmanagement ­ Reinzeichnung und Satz ­ Produktionsvorbereitung ­ Druckabwicklung

VergabeHero-Einschätzung

Das kommunale Wohnungsunternehmen degewo aus Berlin sucht einen Partner für die grafische Gestaltung seiner Kommunikationsmittel. Der Auftrag umfasst die Erstellung von Print-Produkten wie Flyern und Broschüren sowie digitalen Inhalten wie Grafiken für Webseiten und E-Cards. Dabei müssen die bestehenden Designvorgaben eingehalten und Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Der Dienstleister übernimmt dabei den gesamten Prozess von der ersten Idee über die Bildrecherche bis hin zur Vorbereitung für den Druck.

KreativdienstleistungenMarketing und KommunikationWohnungswirtschaftÖffentliche VerwaltungGrafikdesignKommunikationsdesignRahmenvertragOeffentliche WohnungsbaugesellschaftPrint MedienDigitale Medien
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rahmenvertrag Grafikerleistungen

Der Auftragnehmer (AN) entwickelt auf Basis des Corporate Designs verschiedene Entwürfe für das vom Auftraggeber (AG) angefragte Kommunikationsmedium. Dazu gehören unter anderem Plakate, Aushänge, Flyer, Broschüren, Grafiken im Raum, digitale Medien wie Header, Bilder und E­Cards, Keyvisuals, Aufkleber, Anzeigen, Einladungen und Karten. Der AN recherchiert auf Anfrage des AG geeignete Bilder gemäß der im Styleguide enthaltenen Bildguideline und achtet dabei auf eine ziel­ und zielgruppengerechte Ansprache. Zudem übernimmt der AN die Reinzeichnung der Produkte, um einen ordnungsgemäßen Druck sicherzustellen. Auf Anfrage des AG erstellt der AN Texte für die angefragten Kommunikationsmedien und führt das Korrektorat durch. Darüber hinaus übernimmt der AN Koordinations­, Planungs­ und Organisationsaufgaben, wie Abstimmungen mit dem AG, Produktionsvorbereitung und ­überwachung sowie die Kommunikation mit Dienstleistern, beispielsweise Druckereien. Der AN berät den AG hinsichtlich geeigneter Formate, Layouts, Ziel­ und Zielgruppenorientierung sowie Druckprozessen. Er beauftragt Druckereien und überwacht die Produktionsprozesse, sorgt für die fristgerechte Lieferung der Produktionen an die vom AG genannte Adresse und entwickelt bei Bedarf Konzepte für Designrealisierungen innerhalb eines Projektes. Der AN erstellt die Druckvorlagen aller Druckerzeugnisse sowie die Dateien für digitale Medien des AG entsprechend den geltenden Richtlinien zur Barrierefreiheit und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Im Rahmen dieser Zusammenarbeit schließen die Vertragsparteien Einzelverträge, die sowohl Dienst­ als auch Werkleistungen beinhalten. Leistungen, bei denen vom AN ein bestimmter Erfolg geschuldet wird, gelten als werkvertraglich erbrachte Leistungen. Die Regelungen des Rahmenvertrages finden auf alle zwischen den Parteien geschlossenen Einzelverträge für Dienst­ und Werkleistungen Anwendung.

CPV 79822500
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagsmatrix mit allen Kriterien ist in den Vergabeunterlagen enthalten und dort zur Information aufgeführt.

  • quality

    Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagsmatrix mit allen Kriterien ist in den Vergabeunterlagen enthalten und dort zur Information aufgeführt.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert