Rahmenvertrag für Gebäudeautomation in Erfurter Liegenschaften der Bundeswehr

Was wird ausgeschrieben
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schreibt einen Rahmenvertrag für die Gebäudeautomation in drei Erfurter Liegenschaften der Bundeswehr aus. Der Auftrag umfasst die Modernisierung, Erweiterung und Instandhaltung von ca. 12.000 Datenpunkten, inklusive Verkabelung, Schaltschrankbau und Systemmigration. Der Vertrag ist langfristig angelegt und deckt sämtliche anfallenden Leistungen der Gebäudeautomation ab.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gebäudeautomation Inselbereich "Henne-Kaserne Erfurt" # Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um einen Gebäudeautomations-Rahmenvertrag nach zentraler Dienstvorschrift der Bundeswehr. # Dieser Rahmenvertrag soll dazu dienen, - für alle neu zu errichtenden Anlagen der Gebäudeautomation, - für eine mögliche Migration des vorhandenen Systems, - für die Neustrukturierung des Kommunikationsbusses GA sowie - für alle Um- und Erweiterungen an der vorhandenen Automationstechnik eine langfristige vertragliche Regelung zu erzielen, auf deren Grundlage alle während der Vertragslaufzeit zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers GA beauftragt werden können. # Der Rahmenvertrag gilt für den Inselbereich "Henne-Kaserne, Erfurt" mit der Henne-Kaserne, der Löberfeld-Kaserne und dem BwDLZ in der Thälmannstraße, Erfurt. # In allen 3 Liegenschaften sind insgesamt ca. 12.000 Datenpunkte vorhanden. Die Leistung umfasst: - Ausbau der Feldebene mit Sensoren und Aktoren - ca. 110.000 lfdm. Kabel und Leitungen - ca. 115 Stck. bestückte Schaltschränke verschiedener Größen - ca. 88 Stck. Automationsstationen - 1 Stck. Inselzentrale - Demontagearbeiten - Messungen und vollständige Dokumentation # Der Auftraggeber behält sich vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen.
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr sucht einen Dienstleister für die Gebäudeautomation in drei militärischen Liegenschaften in Erfurt, darunter die Henne-Kaserne. Ziel ist ein Rahmenvertrag, um über die gesamte Laufzeit hinweg neue Anlagen zu errichten, bestehende Systeme zu modernisieren und die Kommunikationstechnik zu strukturieren. Der Umfang ist beträchtlich: Es geht um rund 12.000 Datenpunkte, die Installation von über 110 Kilometern Kabel sowie die Ausstattung von 115 Schaltschränken und 88 Automationsstationen. Da es sich um eine sicherheitsrelevante Infrastruktur der Bundeswehr handelt, sind die Anforderungen an die Dokumentation und technische Ausführung hoch.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VS VOB/A
- Eigenerklärung zur Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis der Eignung gemäß VOB/A für sicherheitsrelevante Bereiche
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 5 VOB /A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), den §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 7 VOB /A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i. V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärun Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e VS Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e VS Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag gefordert war, werden teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen: alle, außer den Teilnahmeantrag. Fehlende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen bei der Vergabestelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Nachforderungsfrist vorgelegt werden.
Aufteilung in Lose
1 LotGebäudeautomation Inselbereich "Henne-Kaserne Erfurt" # Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um einen Gebäudeautomations-Rahmenvertrag nach zentraler Dienstvorschrift der Bundeswehr. # Dieser Rahmenvertrag soll dazu dienen, - für alle neu zu errichtenden Anlagen der Gebäudeautomation, - für eine mögliche Migration des vorhandenen Systems, - für die Neustrukturierung des Kommunikationsbusses GA sowie - für alle Um- und Erweiterungen an der vorhandenen Automationstechnik eine langfristige vertragliche Regelung zu erzielen, auf deren Grundlage alle während der Vertragslaufzeit zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers GA beauftragt werden können. # Der Rahmenvertrag gilt für den Inselbereich "Henne-Kaserne, Erfurt" mit der Henne-Kaserne, der Löberfeld-Kaserne und dem BwDLZ in der Thälmannstraße, Erfurt. # In allen 3 Liegenschaften sind insgesamt ca. 12.000 Datenpunkte vorhanden. Die Leistung umfasst: - Ausbau der Feldebene mit Sensoren und Aktoren - ca. 110.000 lfdm. Kabel und Leitungen - ca. 115 Stck. bestückte Schaltschränke verschiedener Größen - ca. 88 Stck. Automationsstationen - 1 Stck. Inselzentrale - Demontagearbeiten - Messungen und vollständige Dokumentation # Der Auftraggeber behält sich vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen.
Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung